Kindergeld 2022

Kindergeld beantragen

In Deutschland bekommen Eltern das Kindergeld nicht automatisch, sondern müssen dafür einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Grundsätzlich kann nur ein Elternteil das Kindergeld beziehen, wenn eine Trennung vorliegt. Die Antragsstellung ist entweder online oder in Papierform möglich, dafür ist sowohl die eigene als auch die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes erforderlich.

Wenn das Kindergeld erst einige Zeit nach der Geburt beantragt wird, ist dabei zu beachten, dass die rückwirkenden Auszahlungen nur bis zu einem begrenzten Zeitraum erfolgen.

Darüber hinaus ist im Bundeskindergeldgesetz festgehalten, dass nur die Eltern, welche mit ihren Kindern einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, das monatliche Kindergeld bekommen.

Bedingungen für das Kindergeld

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten Eltern ohne zusätzliche Bedingungen das staatliche Kindergeld. Ab der Volljährigkeit ist ein weiterer Erhalt nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Das Kindergeld gibt es nicht nur für das leibliche Kind, sondern auch für den Nachwuchs des Partners und ebenfalls für adoptierte Kinder. Im Falle einer Trennung agiert als berechtigter Antragsteller in der Regel das Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Wenn ein geteiltes Sorgerecht vorliegt und sich die Eltern nicht einigen können, legt das Familiengericht den Empfänger fest.

Des Weiteren müssen beide Elternteile den Kindergeldantrag unterschreiben. Zuerst derjenige, welcher das Kindergeld erhält und dann der andere, der mit seiner Unterschrift dem Vorgehen seine Zustimmung erteilt. Falls es sich um Alleinerziehende handelt, bei dem die Kinder wohnen, steht nur diesen das Kindergeld zu und der andere Elternteil hat gar keinen Anspruch.

Kindergeldantrag rechtzeitig und korrekt abgeben

Normalerweise erhalten Eltern die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern zugesendet. Dieser Prozess dauert etwa 2 bis 3 Wochen und spielt sich nach der Anmeldung bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde ab, welche laut Gesetz innerhalb von einer Woche nach der Geburt erfolgen muss. Nur mit der erhaltenen ID-Nummer lässt sich der Kindergeldantrag vollständig ausfüllen und termingerecht einreichen.

Allerdings braucht die Familienkasse ungefähr 4 bis 6 Wochen für die anschließende Bearbeitung, deswegen ist nicht sofort mit dem Kindergeld zu rechnen. Um zeitraubende Rückfragen zu vermeiden, ist ein korrektes Ausfüllen aller notwendigen Formulare anzuraten. Generell steht den Eltern das Kindergeld ab der Geburt zu. Wer den Antrag jedoch sehr spät einreicht, hat nur einen Anspruch auf die letzten 6 Monate. Aus diesem Grund ist ein schnelles Vorgehen wichtig.

Wichtige Nachweise für den Erhalt des Kindergeldes

Bei Neugeborenen sind in den meisten Fällen keine weiteren Unterlagen für den Antrag notwendig. Wenn das Kind jedoch nicht in Deutschland geboren ist, muss die ausländische Geburtsurkunde oder sonstige Geburtsbescheinigung vorgelegt werden. Falls das Kind schon volljährig ist und weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht, benötigt die Familienkasse entsprechende Belege im Bezug auf eine Ausbildung oder ein Studium.

Bei volljährigen Kindern mit Behinderungen ist ein amtlicher Nachweis erforderlich, zum Beispiel ein Behindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid des zuständigen Versorgungsamtes.