Mietzuschuss

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Wohngeldreform 2023 kommt

Aufgrund der aktuell steigenden Kosten für Miete, Lebensmittel etc. hat sich die Ampelkoalition Anfang September darauf geeinigt, eine Entlastung der BürgerInnen mithilfe von Maßnahmen wie einer neuen Wohngeldreform zu bewerkstelligen. Bereits zum 01. Januar 2023 sollen neue Regelungen für die Beantragung und den Bezug von Wohngeld gelten. Die Reform ist Teil eines Entlastungspakets, der Gesetzesentwurf hierzu soll in Kürze veröffentlicht werden. Näheres zum neuen Wohngeld verrät dieser Artikel.

Wer darf Wohngeld beantragen

Das Wohngeld bezeichnet einen staatlichen Zuschuss, der als finanzielle Unterstützung zur Miete geleistet wird. Damit soll verhindert werden, dass Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, in eine Schieflage geraten und nicht mehr am sozialen Leben teilhaben können. Das Gesetz zum Wohngeld wurde bereits 1965 verabschiedet und seither mehrmals reformiert. Das Gesetz legt dabei fest, wer dazu berechtigt ist, Wohngeld beim Staat zu beantragen und unter welchen Voraussetzungen dieses gewährt werden kann. Grundsätzlich ist ein deutscher Staatsbürger immer dann wohngeldberechtigt, wenn er einen Raum für den Eigenbedarf mietet. Bei der Berechnung der Wohngeldhöhe werden dabei unter anderem die Fläche des Wohnraums und das jeweilige Einkommen des Antragstellers gegenübergestellt. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze, wird in diesen Fällen kein Wohngeld gewährt.

Welche Änderungen bringt die Wohngeldreform 2023?

Die genauen gesetzlichen Richtlinien für das neue Wohngeld stehen noch nicht endgültig fest. Dennoch kann man bereits davon ausgehen, dass künftig mehr Deutsche einen Zuschuss zu den Mietkosten beim Staat beantragen können. Besonders BürgerInnen, die den Mindestlohn für ihre Arbeit erhalten oder Rentner können von der Wohngeldreform profitieren. Diesen steht dann nämlich ebenfalls ein Anspruch auf Wohngeld zu, welches sie bei ihrer Gemeinde beantragen können. Insgesamt soll durch die Wohngeldreform die Zahl der Wohngeldberechtigten in Deutschland auf 2.000.000 erweitert werden. Außerdem sollen Antragsteller, die bereits Wohngeld beziehen, in Zukunft einen Heizkostenzuschuss beantragen können.

Zu den weiteren Änderungen im Zuge der Wohngeldreform zählt die Einkommenshöhe, ab der ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden kann. Momentan beträgt die Bemessungsgrenze für die Gewährung von Wohngeld für einen 1-Personen-Haushalt der Mietstufe 1 bei 986 EUR. Ein 2-Personen-Haushalt derselben Stufe kann nur bis zu einem Einkommen von 1.348 EUR monatlich Wohngeld beantragen. Viele Menschen wissen überdies gar nicht, dass sie wohngeldberechtigt sind – daher sollen gezielte Aufklärungskampagnen dafür sorgen, dass mehr Menschen ihre Rechte wahrnehmen und sich die staatliche Unterstützung sichern, die ihnen rechtlich zusteht.

Wohngeld soll es künftig auch für Pflegebedürftige geben

Die letzte Wohngeldreform fand im Jahr 2020 statt. Seither soll es alle 2 Jahre eine automatische Anpassung der Regelungen im Hinblick auf die veränderte Miet- und Einkommenssituation in der Bundesrepublik geben. Bereits 2020 wurde die Anzahl der Wohngeldberechtigten deutlich erhöht. Im kommenden Jahr soll wiederum eine Anpassung des Wohngelds stattfinden, die zum 01.01.23 Gültigkeit hat. Dabei sollen nicht nur die Einkommensgrenzen erhöht, sondern der Wohngeldanspruch auch auf pflegebedürftige Personen ausgeweitet werden, die sich zu Hause oder in einem Pflegeheim befinden. Der Hintergrund hierfür sind unter anderem die deutlich gestiegenen Energiekosten, die sich mit 300 bis 500 EUR mehr an Miete bzw. Unterbringungskosten im Heim niederschlagen. Daher sollen auch Heimbewohner künftig die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Wohngeld geltend zu machen.

Welche weiteren Maßnahmen sind aktuell geplant?

Im September diesen Jahres beschloss die Ampel-Koalition die Verabschiedung des dritten Entlastungspakets mit einem Umfang von mehr als 65 Milliarden Euro. Dieses enthält neben der geplanten Wohngeldreform auch weitere Hilfsmaßnahmen für eine Stabilisierung der Lebenslagen vieler BürgerInnen in der aktuellen Situation.

Die bisherigen Hartz IV Leistungen werden ab Anfang nächsten Jahres durch das weniger bürokratische Bürgergeld ersetzt. Dabei wird die Höhe der gewährten Sozialleistungen insgesamt deutlich erhöht und dieses kann einfacher und schneller von den BürgerInnen beantragt werden.

Die Regierung hat die Auszahlung eines Zuschusses zu den Heizkosten für Empfänger von Sozialhilfeleistungen beschlossen. Die Gelder hierfür wurden zum Großteil bereits an die jeweiligen Empfänger ausbezahlt. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag in Höhe von 415 EUR.

Mit ca. 1,5 Milliarden Euro will die Bundesregierung die Nachfolge des beliebten 9-Euro-Tickets finanzieren. Wie diese aussehen wird, ist bisher jedoch noch nicht endgültig geklärt.

Weitere Entlastungen sind für Studenten und Rentner geplant. Auch einkommensschwache Familien sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Kinder besser zu versorgen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Hierfür werden das Kindergeld und der Kinderzuschlag ab nächstem Jahr deutlich erhöht.

Energiefirmen sollen nach der Umsetzung von diversen steuerlichen Änderungen ihre Übergewinne dazu nutzen, einkommensschwache BürgerInnen zu unterstützen. Auf der anderen Seite wird die Steuergrenze von Midi-Jobs angehoben, und somit den Deutschen, die in Teilzeit arbeiten, weitere Unterstützung in der aktuell schwierigen Arbeitsmarktsituation zu gewähren.

Eine Strompreisbremse hat die Aufgabe, für die Stabilisierung der Energiekosten in der momentanen Kries zu sorgen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Strom für alle auch weiterhin bezahlbar und verfügbar bleibt.

Die neue Wohngeldreform zeigt Wege aus der Krise

Mithilfe des dritten Entlastungspakets will die Bundesregierung gemeinsam mit den BürgerInnen Wege aus der schwierigen Situation in Deutschland finden. Auch die geplante Wohngeldreform ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus der Krise.