Beschreibung
Der Antrag auf Wohngeld in Nordrhein-Westfalen unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und Landes. In Nordrhein-Westfalen ist dafür das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zuständig. Die Kosten für Miet- und Lastenzuschüsse tragen je zur Hälfte der Bund und das Land. Weitere Informationen zum Wohngeldantrag in Nordrhein-Westfalen finden Sie nachfolgend.
Auf diesem Portal erhalten Sie den Wohngeldantrag für Nordrhein-Westfalen kostenlos. Schicken Sie dazu einfach eine E-Mail und Ihnen wird anschließend das Antragsformular zugeschickt. Laden Sie das umgehend herunter und füllen Sie es aus. Reichen Sie den Wohngeldantrag zusammen mit Ihren Einkommensunterlagen und dem Miet- oder Eigentumsnachweis beim zuständigen Amt Ihrer Kommune ein. Adressen der Ämter finden Sie auf den Portalen der Gemeinden.