Antrag Mietzuschuss Nordrhein Westfalen (NRW)

Grundregeln für einen Wohngeldantrag in NRW

Die Regelung zur Bedarfsvergabe entspricht den Bestimmungen des Bundes. Demnach muss der Haushalt, der den Wohngeldantrag stellt, bedürftig sein. Kein Mitglied aus dem Haushalt darf sogenannte staatliche Transferleistungen erhalten. Dazu zählen unter anderem Sozialhilfe und ALG II durch die Bundesagentur für Arbeit. Außerdem muss ein Antragsteller den Wohnraum selbst bewohnen und darf diesen nicht untervermietet haben. Berücksichtigt wird die Miete ohne Kosten für Strom und Warmwasser.

Miethöhe – Grenze der Anrechnungshöhe

Der Mietzins darf nicht über die maximale Grenze der Mietstufe für die Gemeinde überschreiten. Fällt die Miete höher aus, wird der überschrittene Betrag nicht berücksichtigt. Für einen Ein-Personen-Haushalt erhalten Mieter einen Mietzuschuss von mindestens 338,00 Euro und maximal bis zu 575,00 Euro. Für einen Familienhaushalt mit vier Bewohnern darf die anrechenbare Miete zwischen 568,00 Euro und 968,00 Euro betragen. Das hängt immer von der Mietstufe ab.

Die CO2-Bepreisung sieht vor, dass in NRW seit dem 01.01.2021 den Mietern ein Zuschuss für die Heizkosten gewährt wird. Die außerordentliche Belastung für Mieter ist unzumutbar, weshalb ein Einzelhaushalt mindestens mit 14,40 Euro bezuschusst wird. Die genaue Höhe richtet sich nach der tatsächlichen Miete und kann bei einer günstigen Miete auch unterhalb dieser Grenze ausfallen.

Anrechenbares Einkommen für Wohngeldantrag

Grundsätzlich sind alle steuerpflichtigen Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen anrechenbar. Abzuziehen sind diverse steuerliche Freibeträge und Sonderfreibeträge, beispielsweise für erwerbstätige erwachsene Kinder unter 25 Jahren. Des Weiteren sind pauschale Freibeträge für Personen mit Mobilitätseinschränkungen vorgesehen. Steuerfreie Bezüge, die als Einkommen gelten, sind: Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Unterhalt für Ehegatten und/oder Kinder. Antragsteller müssen das Einkommen schriftlich nachweisen, zum Beispiel durch eine Lohn-/Gehaltsabrechnung, Unterhaltstitel oder einen Bescheid der Agentur für Arbeit. Alleinstehende haben einen Wohngeldanspruch, wenn das anrechenbare Einkommen im Monat weniger als 1.120,00 Euro beträgt. Für eine vierköpfige Haushaltsgemeinschaft liegt die Grenze bei 2.392,00 Euro.

Änderungen unbedingt melden

Das Wohngeld, ob als Miet- oder Lastenzuschuss, wird für 12 Monate gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich immer im Voraus. Verringert oder erhöht sich die Miete im Bewilligungszeitraum von mindestens 15 Prozent, ist das dem zuständigen Amt unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt in dieser Zeit ein Umzug, so entfällt der Anspruch auf die bisherige Bewilligung für die alte Unterkunft. Für die neuen Wohnräume ist ein neuer Antrag zu stellen. Außerdem ist der Ein- oder Auszug weiterer Personen anzuzeigen. Des Weiteren müssen Änderungen der Einkünfte mitgeteilt werden.

Leistungen für Kinder trotz Wohngeld

Die Familienkasse NRW gewährt Familien mit minderjährigen Kindern einen Zuschuss von bis zu 185,00 Euro. Vorausgesetzt, dass die Familie von der Familienkasse als bedürftig eingestuft wird. Der Kinderzuschuss ist auch dann zu beantragen, wenn die Familie Wohngeld erhält. Das ist eine Ausnahme, denn andere Sozialleistungen werden für den Bezug von Wohngeld nicht akzeptiert.

 

Digitaler Wohngeldantrag in NRW-Städten

Schon vor 2021 konnten zahlreiche Antragsteller ihren Wohngeldantrag der Gemeindeverwaltung online übermitteln. Das ist in 389 Kommunen von NRW möglich. In größeren Städten wie Bonn oder Dortmund können Bürger den Antrag digital einreichen. Die Übertragung der Dokumente ist verschlüsselt. Damit werden Anträge künftig schneller bearbeitet. In Dortmund reichen Sie den Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle im Amt für Wohnungswesen ein. Die Dienststelle befindet sich im Südwall 2-4 in 44122 Dortmund. In Bonn wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen auf dem Berliner Platz 2 in 53111 Bonn. In der Landeshauptstadt befindet sich die Abteilung Wohngeld in der Brinckmannstraße 5 in 40225 Düsseldorf. Die Wohngeldstelle für die rheinische Nachbarkommune befindet sich in der Aachener Straße 220 in 50931 Köln.

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Beschreibung

Der Antrag auf Wohngeld in Nordrhein-Westfalen unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und Landes. In Nordrhein-Westfalen ist dafür das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zuständig. Die Kosten für Miet- und Lastenzuschüsse tragen je zur Hälfte der Bund und das Land. Weitere Informationen zum Wohngeldantrag in Nordrhein-Westfalen finden Sie nachfolgend.

Auf diesem Portal erhalten Sie den Wohngeldantrag für Nordrhein-Westfalen kostenlos. Schicken Sie dazu einfach eine E-Mail und Ihnen wird anschließend das Antragsformular zugeschickt. Laden Sie das umgehend herunter und füllen Sie es aus. Reichen Sie den Wohngeldantrag zusammen mit Ihren Einkommensunterlagen und dem Miet- oder Eigentumsnachweis beim zuständigen Amt Ihrer Kommune ein. Adressen der Ämter finden Sie auf den Portalen der Gemeinden.

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