Antrag Mietzuschuss Hessen

Der Antrag für Wohngeld ist je nach Wohngeldbehörde in teilweise leicht voneinander abweichenden Formularen existent. Grundsätzlich werden dabei immer die personenbezogenen Daten der Antragstellerin bzw. Antragstellers sowie Informationen zum Familienstand, Kontodaten und dem Mietverhältnis erfragt. Ergänzend dazu sind Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Kosten für die Pflege Bestandteil des Antrages auf Wohngeld.

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Beschreibung

Bei dem Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, welche nach dem Paragraph 22 des Wohngeldgesetzes auf Antrag gewährt werden kann. Dabei wird für Bürgerinnen und Bürger mit verhältnismäßig geringem Einkommen ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten gewährt. Der Zuschuss kann anteilig die Mietkosten reduzieren. Der Zuschuss kann für Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümerinnen und Eigentümer gewährt werden, wenn diese selbst den Wohnraum nutzen.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung von Wohngeld notwendig?

Neben dem Wohngeldantrag selbst werden der Personalausweis bzw. der Reisepass, der Mietvertrag, die Meldebescheinigung des Vermieters sowie die aktuellen Einkommensnachweise benötigt.

Wie kann der Wohngeldantrag gestellt werden?

Die Beantragung von Wohngeld kann bei den Wohngeldbehörden der Kreise, der kreisfreien Städte und der Städte Rüsselsheim, Bad Homburg, Hanau, Wetzlar, Marburg und Fulda vorgenommen werden.
Der Antrag für Wohngeld erfolgt im Regelfall vor Ort, sodass die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge inklusive der notwendigen Unterlagen vor Ort abgegeben werden. Alternativ können die Unterlagen per Post an die jeweiligen Fachdienste Wohnungswesen bzw. Wohngeldämter übermittelt werden. Die Anschriften der jeweiligen Ämter sind bspw. auf dem Verwaltungsportal Hessen zu finden.

Der Wohngeldantrag kann zudem per E-Mail gestellt werden, in den Landkreisen, in denen eine Betragung per Mail möglich ist. In diesen Fällen kann auch der Wohngeldantrag per E-Mail angefordert werden, um diesen selbst zu Hause zu drucken und vollständig ausgefüllt inklusive der Anlagen an das zuständige Amt weiterzuleiten.

Welche Parameter sind für die Zahlung von Wohngeld und der Wohngeldhöhe maßgeblich?

Um die Höhe bzw. den generellen Anspruch zur Beantragung von Wohngeld in Erfahrung zu bringen, sind die folgenden Parameter zu berücksichtigen:

  • die Anzahl der Haushaltsmietglieder des betreffenden Haushalts
  • das Gesamteinkommen des Haushalts
  • die anrechenbare Miete bzw. Belastung (bspw. bei Eigentum)

Bei der anrechenbaren Miete in Hessen wird die sogenannte Bruttokaltmiete berücksichtigt, nicht enthalten sind die Umlagen für Heizkosten und Warmwasser. Die Zahlung des Wohngeldes erfolgt ab dem 01. des Monats, in welchem die Antragstellung erfolgte.

Für die Berechnung des möglichen Anspruchs auf Wohngeld ist es möglich, auf einen Onlinerechner für Wohngeld zurückzugreifen. Dieser ist beispielsweise auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.

Wie setzt sich die Finanzierung des Wohngeldes in Hessen zusammen und welche Wirkung soll mit der Zahlung erzielt werden?

Die Übernahme der Kosten für die Zahlung von Wohngeld ist in Hessen zu 50 Prozent auf das Land Hessen und zu 50 Prozent auf den Bund verteilt. Mit der Zahlung von Wohngeld soll für die Haushalte, welche ein geringes Einkommen zur Verfügung haben, aber keine Transferleistungen erhalten, ein angemessenes und familienfreundliches Wohnen ermöglicht werden.

Welche Informationen werden in dem Antrag auf Wohngeld benötigt?

Der Antrag für Wohngeld ist je nach Wohngeldbehörde in teilweise leicht voneinander abweichenden Formularen existent. Grundsätzlich werden dabei immer die personenbezogenen Daten der Antragstellerin bzw. Antragstellers sowie Informationen zum Familienstand, Kontodaten und dem Mietverhältnis erfragt. Ergänzend dazu sind Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Kosten für die Pflege Bestandteil des Antrages auf Wohngeld.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrages?

Die Dauer der Bearbeitung ist von der Region und der Anzahl der zu bearbeitenden Anträge abhängig. Im Regelfall dauert die Bearbeitung drei bis sechs Wochen nach der Antragstellung.

Ist es möglich, Wohngeld rückwirkend zu beantragen?

Die Beantragung von Wohngeld im Nachgang ist grundsätzlich möglich, wenn sich die zu berücksichtigende Miete um mehr 15 Prozent erhöht, ein Transferleistungsanspruch abgelehnt wird oder wenn durch eine nachträgliche Genehmigung von Transferleistungen ein Haushaltmitglied kein Wohngeld mehr erhält und die anderen Haushaltsmitglieder erst einen Antrag stellen müssen. In diesen Fällen kann die Beantragung bis zum Ablauf des folgenden Monats eingereicht werden und eine nachträgliche Zahlung eines berechtigten Wohngeldantrages erfolgen.

Welche Personengruppen sind von dem Bezug von Wohngeld ausgeschlossen?

Für bestimmte Personengruppen ist die Beantragung von Wohngeld nicht möglich. Dazu zählen die Empfängerinnen bzw. Empfänger von:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
  • Zuschüssen nach § 22 Abs. 7 Sozialgesetzbuch II
  • Übergangsgeld nach dem Sozialgesetzbuch VI
  • Verletztengeld nach dem Sozialgesetzbuch VII
  • Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII
  • alleinstehende, die den freiwilligen Wehrdienst leisten und die Anspruch nach Paragraph 13 und 17 Absatz 1 des Unterhaltssicherungsgesetz haben

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