Vereine

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Der Gesellschaftsvertrag im Vereinswesen

Im deutschen Gesellschaftsrecht sind mehrere Vereinigungen von Personen vorgesehen. Für eine solche Vereinigung benötigt es einen sogenannten Gesellschaftsvertrag, der in bestimmten Rechtsformen – beispielsweise Vereinen und Kapitalgesellschaften – auch Satzung genannt wird. Darin werden die Rechtsgrundlagen der Gesellschaft festgelegt.

Was kennzeichnet einen Verein?

Der eingetragene Verein ist eine der möglichen Rechtsformen, die eine Personengruppe annehmen kann. Grundlegend für diese Form ist das Vorhandensein von sieben oder mehr Mitgliedern, das Verfassen einer Satzung, das Wählen eines Vorstandes und das offizielle Gründen des Vereins inklusive Gründungsprotokoll. Ein eingetragener Verein ist eine voll rechtsfähige juristische Person des Privatrechts, die ins Vereinsregister eingetragen und deren Gründung öffentlich bekannt gemacht werden muss. Alle gesetzlichen Regelungen für Vereine sind in den §§ 21 bis 29 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nachzulesen.

Die Satzung des Vereins

Die Satzung des Vereins muss vor allem drei Dinge beinhalten: Vereinsname, Vereinssitz und Vereinszweck. Daneben werden auch die Mitgliedsbeiträge sowie die Eintragung ins Vereinsregister in die Satzung aufgenommen.

Auch wenn der Eintritt kostenlos sein soll, sollte ein Vermerk darüber festgehalten werden. Weitere Klauseln über den Eintritt und Austritt von Mitgliedern sind ebenfalls empfehlenswert. Letztlich sind auch Klauseln über die allgemeine Aufgabenverteilung, die Größe und Zusammensetzung des Vorstandes sowie über Mitgliederversammlungen und die Beschlussfassung wichtige Punkte einer Vereinssatzung.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, in der Satzung möglichst genau und detailliert zu arbeiten. So sind beispielsweise Klauseln über die Möglichkeit einer Satzungsänderung sowie Gemeinnützigkeit oder ähnliche Besonderheiten sehr ratsam.

Je detaillierter alle Angelegenheiten des Vereins geklärt werden, desto klarer ist die Organisation am Ende für alle Mitglieder.