Beschreibung
Welche Behörden sind Ansprechpartner für die Beantragung?
Hier die Adressen der Ämter nach Bezirken:
Chalottenburg-Wilmersdorf:
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg:
Petersburger Str. 86-90
10247 Berlin
Lichtenberg-Hohenschönhausen
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin
Marzahn-Hellersdorf:
Petersburger Str. 86-90
10247 Berlin
Mitte-Wedding-Tiergarten:
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
Neukölln:
Karl-Marx-Str. 83
12043 Berlin
Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee:
Neue Schönholzer Str. 33-35
13187 Berlin
Reinickendorf:
Neue Schönholzer Str. 33-35
13187 Berlin
Spandau:
Carl-Schur-Str. 2-6
13597 Berlin
Steglitz-Zehlendorf:
Auf dem Grat 2
14160 Berlin
Tempelhof-Schöneberg:
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
Treptow-Köpenick:
Hans-Schmidt-Str. 10
12489 Berlin
Wohngeld – Wann wird es gewährt?
Bei bestehenden Sozialleistungen – Kein Wohngeld
Von was ist das Wohngeld abhängig?
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- monatliches Gesamteinkommen
- zu berücksichtigende Miete oder Belastung
Die Höhe des bewilligten Zuschusses ist zudem vom Mietspiegel des Landes Berlin abhängig. Bei einer sehr hohen Mietleistung kann es daher dazu kommen, dass die Normalmiete zur Berechnung angesetzt wird und der entsprechende Zuschuss daraus ermittelt wird.
Für vorherige Informationen kann ein Wohngeldrechner den zu erwartenden Zuschuss ermitteln.
Dauer und Bewilligungszeitraum
Wird also beispielsweise am 15. Januar der Antrag eingereicht, aber erst Ende März bewilligt, wird rückwirkend für Januar und Februar Wohngeld ausgezahlt.
Wichtig hierbei: Auch die Frist – das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt – beginnt bereits ab Antragstellung.
Dies ist wichtig für eine spätere Weiterbewilligung. Soll diese erfolgen, ist es ratsam, den Antrag dafür ebenfalls mind. 8 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes zu stellen, um so einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen.
Wie kann Wohngeld für Berlin bentragt werden?
Das Land Berlin stellt jedoch auch diese Dienstleistung online zur Verfügung, womit sich der Antrag entsprechend ohne Behördengang durchführen lässt.
Der Antrag selbst kann in folgenden Schritten online durchgeführt werden:
2) Unter dem Punkt “Online-Abwicklung” den Punkt “Online-Verfahren der Dienstleistung” anwählen
3) Es erfolgt die Weiterleitung zur Seite für den Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld)
4) Den Button “Start” anwählen
5) Antrag ausfüllen
6) PDF erzeugen
7) Ausdrucken und zum jeweiligen Amt mit den entsprechenden Nachweisen für Miethöhe, Einkommen senden
Hierbei wird unter 4) nicht auf Start geklickt, sondern bereits bestehende Dokumente aus dem Erstantrag hochgeladen.
Dazu findet sich unter dem Punkt “Datei zum Fortsetzen” ein entsprechender Button zum Hochladen der bereits bestehenden Dokumente.
Ist eine persönliche Vorstellung beim Wohnungsamt nötig?
Sollten Unterlagen fehlen, wird auch die Aufforderung der Übersendung in der Regel schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Dennoch sollte bereits vor Antragsübermittlung geprüft werden, ob alle relevanten Unterlagen vorhanden sind, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.