Antrag Mietzuschuss Berlin

Der Antrag auf Wohngeld und Mietzuschuss wird in Berlin über die Wohnungsämter gestellt. Diese sind mehrfach vertreten und befinden sich in den einzelnen Berliner Bezirken. Neben dem Wohngeldantrag sind diese Behörden auch zuständig für die Vermittlung von Sozialwohnungen, Wohnungen und Seniorenwohnungen. Der Antrag jedoch auch bei uns per Mail angefordert und heruntergeladen werden.

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Beschreibung

Das Wohngeld für das Bundesland Berlin wird vom Land selbst bezuschusst. Es soll dabei der wirtschaftlichen Sicherung und dem familiengerechten Wohnen dienen. Als Sozialleistung dient es dabei einkommensschwachen Bürgern und Familien.

Welche Behörden sind Ansprechpartner für die Beantragung?

Der Antrag auf Wohngeld und Mietzuschuss wird in Berlin über die Wohnungsämter gestellt. Diese sind mehrfach vertreten und befinden sich in den einzelnen Berliner Bezirken. Neben dem Wohngeldantrag sind diese Behörden auch zuständig für die Vermittlung von Sozialwohnungen, Wohnungen und Seniorenwohnungen.

Hier die Adressen der Ämter nach Bezirken:

Chalottenburg-Wilmersdorf:
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin

Friedrichshain-Kreuzberg:
Petersburger Str. 86-90
10247 Berlin

Lichtenberg-Hohenschönhausen
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin

Marzahn-Hellersdorf:
Petersburger Str. 86-90
10247 Berlin

Mitte-Wedding-Tiergarten:
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin

Neukölln:
Karl-Marx-Str. 83
12043 Berlin

Pankow-Prenzlauer Berg-Weißensee:
Neue Schönholzer Str. 33-35
13187 Berlin

Reinickendorf:
Neue Schönholzer Str. 33-35
13187 Berlin

Spandau:
Carl-Schur-Str. 2-6
13597 Berlin

Steglitz-Zehlendorf:
Auf dem Grat 2
14160 Berlin

Tempelhof-Schöneberg:
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin

Treptow-Köpenick:
Hans-Schmidt-Str. 10
12489 Berlin

Wohngeld – Wann wird es gewährt?

Wohngeld wird von den Berliner Behörden dann gewährt, wenn alle entsprechenden Unterlagen zum Antrag belegen, dass die Voraussetzungen für die Bezuschussung von Miete gegeben sind.
Voraussetzungen:
Das Land Berlin kann Wohngeld gewähren, wenn Bürger/innen und Familien ein geringes Einkommen nachweisen und keine sonstigen Sozialleistungen beziehen.

Bei bestehenden Sozialleistungen – Kein Wohngeld

Wenn bereits Sozialleistungen in Form von Grundsicherung (Sozialhilfe), Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgelder nach Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt werden, kann kein zusätzlicher Zuschauss für Wohngeld gestellt werden. Dies begründet sich darin, dass in den Sozialleistungen entsprechende Miete einbezogen wird und darüber gedeckt wird.

Von was ist das Wohngeld abhängig?

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • monatliches Gesamteinkommen
  • zu berücksichtigende Miete oder Belastung
Hierbei sei erwähnt: Wohngeld kann nicht nur von Mietern mit geringem Einkommen beantragt werden. Auch Eigentümer mit bestehenden Belastungen und geringen finanziellen Mitteln können die Leistung in Anspruch nehmen.

Die Höhe des bewilligten Zuschusses ist zudem vom Mietspiegel des Landes Berlin abhängig. Bei einer sehr hohen Mietleistung kann es daher dazu kommen, dass die Normalmiete zur Berechnung angesetzt wird und der entsprechende Zuschuss daraus ermittelt wird.
Für vorherige Informationen kann ein Wohngeldrechner den zu erwartenden Zuschuss ermitteln.

Dauer und Bewilligungszeitraum

Wird der Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde eingereicht, ist eine Bearbeitungsfrist bis zu 8 Wochen die Regel. Dabei gilt, wenn eine Bewilligung erfolgt, der Tag der Abgabe als Beginn der Wohngeldzahlung.
Wird also beispielsweise am 15. Januar der Antrag eingereicht, aber erst Ende März bewilligt, wird rückwirkend für Januar und Februar Wohngeld ausgezahlt.

Wichtig hierbei: Auch die Frist – das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt – beginnt bereits ab Antragstellung.

Dies ist wichtig für eine spätere Weiterbewilligung. Soll diese erfolgen, ist es ratsam, den Antrag dafür ebenfalls mind. 8 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes zu stellen, um so einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen.

Wie kann Wohngeld für Berlin bentragt werden?

Um den Antrag auf Wohngeld zu erhalten kann sich an das jeweilige Amt gewandt werden.
Das Land Berlin stellt jedoch auch diese Dienstleistung online zur Verfügung, womit sich der Antrag entsprechend ohne Behördengang durchführen lässt.

Der Antrag selbst kann in folgenden Schritten online durchgeführt werden:

1) Die Seite https://service.berlin.de/dienstleistung/120656/ aufrufen
2) Unter dem Punkt “Online-Abwicklung” den Punkt “Online-Verfahren der Dienstleistung” anwählen
3) Es erfolgt die Weiterleitung zur Seite für den Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld)
4) Den Button “Start” anwählen
5) Antrag ausfüllen
6) PDF erzeugen
7) Ausdrucken und zum jeweiligen Amt mit den entsprechenden Nachweisen für Miethöhe, Einkommen senden
Wurde bereits Wohngeld bewilligt und es soll eine Weiterbewilligung erfolgen, kann ebenfalls über die unter 1) angegebene Seite verfahren werden.

Hierbei wird unter 4) nicht auf Start geklickt, sondern bereits bestehende Dokumente aus dem Erstantrag hochgeladen.
Dazu findet sich unter dem Punkt “Datei zum Fortsetzen” ein entsprechender Button zum Hochladen der bereits bestehenden Dokumente.

Ist eine persönliche Vorstellung beim Wohnungsamt nötig?

Wenn es sich um den Antrag für Wohngeld handelt, ist eine persönliche Vorstellung auf dem zuständigen Amt nicht nötig. Die Antragstellung kann komplett schriftlich erfolgen. Wichtig ist hierbei die Abgabe mit der Originalunterschrift des Antragstellers.

Sollten Unterlagen fehlen, wird auch die Aufforderung der Übersendung in der Regel schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Dennoch sollte bereits vor Antragsübermittlung geprüft werden, ob alle relevanten Unterlagen vorhanden sind, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten.

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