Antrag Mietzuschuss Bremen

Der Antrag auf Wohngeld ist zwingend auf einem amtlichen Vordruck zu stellen. Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben kann dieser entweder persönlich, per Post oder per E-Mail bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Zusätzliche Unterlagen müssen nicht zwingend bei Einreichung des Antrags mitgeliefert werden, sind aber für die Bearbeitung unbedingt nachzureichen. Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

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Beschreibung

Wer zur Miete in einer Wohnung oder einem Haus wohnt, der ist zur regelmäßigen Zahlung einer Miete an den Vermieter verpflichtet. Unter Umständen reicht jedoch das eigene Einkommen nicht aus, um neben den sonstigen Lebenshaltungskosten auch die Mietkosten vollständig zu zahlen. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung vom Staat in Form des Wohngeldes zu beantragen. Zur Verhinderung von Missbrauch ist dieses jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Nur wer diese erfüllt, kann auf die Unterstützung vom Staat hoffen.

Die Voraussetzungen

Wer Wohngeld beantragen möchte, muss zunächst einmal selbst mit Mietzahlungen belastet sein. Dies betrifft diejenigen, welche in einer Mietwohnung, oder einem Mietshaus leben. Darüber hinaus können auch Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder mehr Wohnungen Wohngeld beantragen, sofern Sie selbst in einer dieser Wohnungen leben. Außerdem können Personen, welche dauerhaft in Wohn- und Betreuungseinrichtungen leben, einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Neben den räumlichen Voraussetzungen hängt der Wohngeldanspruch vor allem von den monatlichen Einkünften, der Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Bei den Einkünften gilt es allerdings gleich zwei Grenzen zu beachten. Zunächst einmal muss in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe ein Mindesteinkommen erzielt werden. Gleichzeitig ist das Einkommen aber natürlich auch noch oben hin gedeckelt. Das Wohngeld soll schließlich eine Unterstützung für Geringverdiener sein.
Die Höhe des Wohngeldes kann nicht pauschal benannt werden.

Die genaue Berechnung hängt von sämtlichen, oben genannten Faktoren wie Mietkosten, Einkünfte, Anzahl Personen und weiteren Angaben ab. Diese haben einen direkten Einfluss auf die Ermittlung des Wohngeldspruchs und sind aus diesem Grund in jedem Fall individuell zu prüfen.
Ausgeschlossen ist der Anspruch auf Wohngeld für Empfänger anderer finanzieller staatlicher Unterstützungen, sofern im Rahmen der bereits bezogenen Hilfen auch die Mietkosten Berücksichtigung gefunden haben.

Die zuständige Behörde in Bremen

Wohngeld ist in Deutschland eine Sache der Bundesländer. Die Zuständigkeiten sind daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bremen ist die Wohngeldstelle des Senator für Umwelt, Bau und Verkehr für die Bearbeitung der Anträge zuständig.

So läuft der Antrag

Der Antrag auf Wohngeld ist zwingend auf einem amtlichen Vordruck zu stellen. Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben kann dieser entweder persönlich, per Post oder per E-Mail bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Zusätzliche Unterlagen müssen nicht zwingend bei Einreichung des Antrags mitgeliefert werden, sind aber für die Bearbeitung unbedingt nachzureichen. Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Der amtliche Vordruck kann per Mail bei der zuständigen Behörde angefordert werden. Alternativ steht Antrag auch auf der Seite der Website der Hansestadt Bremen zum Download bereit.

Nach Abgabe des Antrages wird einige Zeit für die Prüfung und Genehmigung benötigt. Aus diesem Grund sollte der Wohngeldantrag immer rechtzeitig eingereicht werden.
Genehmigte Anträge haben eine Gültigkeit von zwölf Monaten. Ein neuer Antrag für die nachfolgende Zeit kann frühestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit gestellt werden.

Diese Unterlagen werden benötigt

Für die Bearbeitung eines Wohngeldantrages werden einige Unterlagen benötigt. Zunächst einmal muss selbstverständlich ein Mietvertrag vorgelegt werden. Aus diesem geht sowohl die Wohnungsgröße als auch die Höhe der Miete hervor. Auch eine Nebenkostenabrechnung und Bescheide über Wasser- und Entwässerungsgebühren sind vorzulegen. Darüber hinaus sind geeignete Nachweise über die Zahlung dieser Kosten vorzulegen. Jede Änderung der Miete ist mittels Schreiben nachzuweisen.

Da die Gewährung von Wohngeld nicht nur von den Kosten, sondern vor allem auch von den Einkünften der Haushaltsmitglieder abhängig ist, sind entsprechende Nachweise in Form von Gehaltsabrechnung, Lohnsteuerjahresbescheinigungen, Kapitalertragssteuerbescheinigungen, Rentenbescheide und Einkommensteuerbescheide zu erbringen. Auch Bescheide über erhaltenes Arbeitslosengeld, oder bezogene Sozialhilfen müssen mitgeliefert werden.

Zusätzlich ist für Schulkinder ab 16 Jahren eine Schulbescheinigung und für Studierende eine Immatrikulationsbescheinigung erforderlich. Sofern vorhanden, sind auch Schwerbehindertenausweise und Bescheide über den Bezug von Pflegegeld einzureichen.
Für die Bearbeitung des Antrags sind lediglich Kopien der oben genannten Dokumente notwendig.

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