Vorlage Bescheinigung Systemrelevanz

Die aktuelle Corona-Pandemie hat das tägliche Leben stark verändert. Mehr denn je kommt es auf sogenannte systemrelevante Berufsgruppen an, die für das gesellschaftliche Leben unverzichtbar sind. Für Eltern stellt sich an diesem Punkt jedoch schnell die Frage nach der Kinderbetreuung, da Kindertagesstätten und Schulen deutschlandweit geschlossen sind. Die Notfallbetreuung greift jedoch nur bei der Ausübung systemrelevanter Berufe.

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Was versteht man unter der Bescheinigung zur Systemrelevanz?

Unter der Bescheinigung zur Systemrelevanz ist eine Bestätigung der Unabkömmlichkeit eines Mitarbeiters zu verstehen. Die ausgefüllte Bescheinigung muss den Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen vorgelegt werden und hat zum Ziel, die Betreuung des Kindes/der Kinder des systemrelevanten Mitarbeiters weiterhin zu gewährleisten.

Wer kann die Bescheinigung zur Systemrelevanz beantragen?

Sind beide Elternteile in systemrelevanten Berufen tätigt, liegt ein Anspruch auf eine Notfallbetreuung vor, wenn keine andere alternative Betreuungslösung gefunden werden kann. Des Weiteren spielt das Alter des Kindes eine zentrale Rolle. Die Notfallbetreuung greift nur bei Kindergarten- und Schulkindern bis zu der sechsten Klasse.

Generell ist die Schulpolitik in Deutschland Ländersache. Ansprechpartner bei Fragen oder für Informationen ist das jeweilige Bundesland bzw. der entsprechende Schulbezirk. Oft stehen Kindertagesstätten und Schulen beratend zur Seite.

Welche Angaben müssen auf der Bescheinigung zur Systemrelevanz getätigt werden?

Neben dem Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum und dem Wohnort des Mitarbeiters muss die genaue Berufsbezeichnung und die Anschrift der Praxis aufgeführt werden. Die Bescheinigung wird von dem Praxisinhaber unterzeichnet und trägt des Weiteren den Stempel der Praxis.

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