Antrag Mietzuschuss Niedersachsen

Den Antrag auf Wohngeld in Niedersachsen können Sie sich nachfolgend einfach herunterladen. Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu Ihrer monatlichen Miete bzw. bei Eigentümer:innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung zu der damit verbundenen monatlichen Belastung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie zunächst ein Jahr lang Wohngeld. Sollten sich Ihre finanziellen Verhältnisse dann nicht grundlegend verbessert haben, können Sie einen Weiterleistungsantrag stellen.

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Beschreibung

Was ist Wohngeld?

Als Wohngeld wird ein finanzieller Zuschuss bezeichnet, der Mieter:innen und Eigentümer:innen mit niedrigem Einkommen unterstützt. Dabei wird Mieter:innen ein Mietzuschuss und Eigentümer:innen, die das Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst bewohnen, ein Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von drei Aspekten ab: der Höhe der derzeitigen Miete bzw. Belastung, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Miete bzw. Belastung ist zuschussfähig?

Bei Mieter:innen wird die monatliche Bruttokaltmiete zur Berechnung des Wohngeldes herangezogen. Diese setzt sich aus der Nettokaltmiete und den sogenannten kalten Betriebskosten zusammen. Zu diesen zählen die Kosten für Wasserverbrauch, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudehaftpflichtversicherung und Straßenreinigung. Die geltenden Höchstbeträge der Miete werden stets an das lokale Mietenniveau angepasst. Aktuell gibt es sieben Mietenstufen, denen jede Gemeinde ab 10.000 Einwohner:innen zugeordnet wird. Gemeinden mit geringeren Einwohnerzahlen werden zu Kreisen zusammengefasst und ebenfalls den entsprechenden Mietenstufen zugeordnet.

Bei Eigentümer:innen werden als Belastung folgende Kosten berücksichtigt: Ausgaben für das Kapital (z.B. Zinsen, Tilgung), Grundsteuerzahlungen und Verwaltungskosten. Darüber hinaus wird eine jährliche Pauschale für Betriebs- und Instandhaltungskosten in Höhe von 36,00 EUR pro Quadratmeter angerechnet.

Sind einzelne Haushaltsmitglieder vom Wohngeld ausgeschlossen, wird die Miete bzw. die Belastung dementsprechend angepasst. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde über die dort geltenden Höchstbeträge für Miete oder Belastung.

Wie hoch darf das Gesamteinkommen sein?

Um Wohngeld zu erhalten, darf das monatliche Gesamteinkommen des Haushalts eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Diese Höhe variiert je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder, die wohngeldberechtigt sind. Das Gesamteinkommen berechnet sich aus der Summe des Jahreseinkommens abzüglich sämtlicher Frei- und Abzugsbeträge. Ein Beispiel für einen Abzugsbetrag ist eine Unterhaltsleistung. Kindergeld und -zuschlag werden zur Berechnung des Wohngeldes nicht herangezogen. Werden während des Bezuges von Wohngeld Einkommensteuer sowie die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung geleistet, so verringert sich das anzugebende Jahreseinkommen um bis zu dreißig Prozent.

Um das monatliche Gesamteinkommen zu berechnen, wird das ermittelte Jahreseinkommen durch 12 geteilt. Wie bei den Höchstangaben für Miete bzw. Belastung werden auch bei den Einkommensgrenzen sieben Mietenstufen herangezogen. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde über die dort geltenden Einkommensgrenzen.

Welche Haushaltsmitglieder werden berücksichtigt?

Zum Haushalt zählen neben der antragstellenden Person auch Ehegatt:innen, Lebenspartner:innen, Eltern, Schwiegereltern, leibliche Kinder, Adoptiv- sowie Stiefkinder, Geschwister, Onkel, Tanten, Schwäger:innen, Nichten, Neffen sowie Pflegeeltern und -kinder. Diese müssen gemeinsam in der Wohnung leben, für die Wohngeld beantragt wird. Erhalten Mitglieder des Haushalts Transferleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, sind diese vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu zählen auch diejenigen Personen, die bei der Transferleistung berücksichtigt wurden. Deren Unterkunftskosten werden bereits innerhalb der Transferleistung berücksichtigt.

Wie beantrage ich Wohngeld in Niedersachsen?

Um Wohngeld in Niedersachsen zu beantragen, müssen Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen und nachweisen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Normalerweise wird das Wohngeld dann ein Jahr lang bewilligt. Um dieses zu verlängern, muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden. Dies kann jedoch erst zwei Monate vor dem Ablauf des vorherigen Wohngeldantrages erfolgen.

Den Antrag stellen Sie an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde. Diese variiert je nach Landkreis, Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Die zusätzlich zum Antrag benötigten Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) variieren ebenfalls. Bitte erfragen Sie diese vorab. Viele Behörden teilen diese Informationen auf Ihrer Website mit. Wird Ihnen Wohngeld bewilligt, erhalten Sie dieses ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Für den Antrag entstehen keine Kosten.

Um sich vorab schon einen Überblick zu verschaffen, können Sie unter www.bmi.bund.de/wohngeld eine mögliche Höhe Ihres Wohngeldes berechnen. Bitte beachten Sie aber, dass diese nur geschätzt wird und von der tatsächlichen Höhe abweichen kann.

 

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