Antrag Mietzuschuss Saarland

Der Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss muss komplett ausgefüllt werden. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen, der Antrag unterschrieben werden. Die Übermittlung ist per Post, persönlich oder per E-Mail möglich. Die Adresse des Sozialamtes in Saarbrücken ist: Sozialamt, Regionalverband Saarbrücken in der Europaallee 11, 66113 Saarbrücken.Diesen können Sie bei uns anfordern und online ausfüllen und per E-Mail versenden.

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Beschreibung

Warum Mietzuschuss beantragen?

Wohngeld wird ausgezahlt, wenn ein Haushalt zu wenig Einkommen hat, um die Wohnkosten tragen zu können. Er erhält in diesem Fall einen Zuschuss zur Miete. Wer im eigenen Haus wohnt und die Kosten nicht alleine zahlen kann, bekommt einen sogenannten Lastenzuschuss im Saarland.

Wer bekommt Mietzuschuss und welche Voraussetzungen muss er erfüllen?

Ob jemand Wohngeld bekommt, hängt von seinem Einkommen und seinem Vermögen ab. Auch die Anzahl der Bewohner und die Miethöhe nehmen Einfluss darauf. Andererseits spielt die Höhe der Belastungen eine Rolle, ob ein Lastenzuschuss gezahlt wird.

Wem ist es gestattet, Wohngeld im Saarland zu beantragen?

Erhält jemand bereits andere staatliche Leistungen, darf Wohngeld beantragen. Das können Leistungen des Sozialamtes sein, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, Hartz IV oder eine Ausbildungsförderhilfe wie Bafög für Schüler, BaföG oder eine andere Berufsausbildungshilfe.

Datenvergleich bei Zahlung von Wohngeld

Damit Wohngeld nicht unberechtigt ausgezahlt wird, prüft das Sozialamt regelmäßig die Daten. Beim Datenabgleich wird verglichen, ob jemand in einem Minijob tätig ist oder versicherungspflichtig arbeitet. Weiterhin wird geprüft, ob er Rente erhält, die dem Amt nicht mitgeteilt wurde oder Einkünfte durch Kapitalanträgen vorhanden sind. Des Weiteren wird überprüft, ob Grundsicherung (Hartz IV) bezogen wird.

Außerdem werden verschiedene Angaben zur Melde- und Wohnungsanschrift geprüft. Ebenso das Datum der Ummeldung.

Wie muss der Antrag auf Mietzuschuss erfolgen?

Zunächst muss der Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss komplett ausgefüllt werden. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen, der Antrag unterschrieben werden. Die Übermittlung ist per Post, persönlich oder per E-Mail möglich. Die Adresse des Sozialamtes in Saarbrücken ist: Sozialamt, Regionalverband Saarbrücken in der Europaallee 11, 66113 Saarbrücken.

Wer Probleme hat, den Antrag auszufüllen, kann sich auch von seinem zuständigen Sozialamt beraten lassen. Aktuell müssen aufgrund der Corona-Pandemie Termine dazu vereinbart werden. Das ist telefonisch möglich. Die Beratung erfolgt in den Räumlichkeiten des jeweiligen Sozialamtes.

Darüber hinaus gibt es den Mobilen Beratungsdienst, der ebenfalls in den Räumen der Sozialämter angeboten wird. Es werden regelmäßige Sprechstunden angeboten. Auch dort ist es möglich, den Antrag einzureichen.

Wer im Landkreis Saarlouis wohnt, kann seinen Antrag beim Kreissozialamt, auf dem Ahornweg 1 bis 3 in 66740 Saarlouis abgeben. Falls Unterstützung erforderlich ist, kann sich bei seinem zuständigen Sachbearbeiter melden. Die Adresse der Wohngeldbehörde lautet Rathausstraße 26 in 66333 Völklingen.

Zeitpunkt der Auszahlung von Mietzuschuss

Ausgezahlt wird das Wohngeld ab der Beantragung, also für denselben Monat. Er muss spätestens am letzten Werktag bei der Wohngeldbehörde eingehen. Allerdings sind Ausnahmefälle möglich. Welche das sind, erfährt der Antragsteller von den Sachbearbeitern.

Wann wird das Wohngeld monatlich ausgezahlt?

Das Wohngeld wird monatlich zum ersten ausgezahlt, und zwar an den Mieter oder den Vermieter. Wird bereits Wohngeld gezahlt und es treten Änderungen ein, müssen diese der Behörde mitgeteilt werden. Nämlich dann, wenn jemand aus- oder hinzuzieht, ein Umzug geplant ist oder Miete beziehungsweise Belastung mehr als fünfzehn Prozent steigen oder sinken.

Falls der Empfänger die Wohngeldbehörde nicht darüber in Kenntnis setzt, stellt sie die Zahlungen ein und fordert das bereits gezahlte Geld zurück. Es wird ein Bußgeldbescheid erstellt und ein Strafverfahren eröffnet.

Wo muss das Wohngeld beantragt werden?

Die für den Antragsteller zuständige Behörde im Saarland ist die Verwaltung des Landkreises oder des Regionalverbandes, in dem er lebt. In Bezug auf die interkommunale Zusammenarbeit wurden die Landkreise Neunkirchen, Sankt Wendel und Saarlouis zusammengelegt, ebenso der Regionalverband Saarbrücken.

Die Bearbeitung der Wohngeldstelle Neunkirchen und Sankt Wendel werden von der Verwaltung Neunkirchen übernommen. Seit August 2018 hat die Verwaltung Völklingen die Bearbeitung für den Landkreis Saarlouis und den Regionalverband Saarbrücken übernommen. Sie befindet sich auf der Rathausstraße 26. Dort werden die Antragsformulare ausgegeben oder Auskunft erteilt.

Die jeweiligen Daten, wie Telefonnummern, Servicezeiten und Adressen, erhalten Antragsteller auf der Website des Regionalverbandes Saarbrücken, Landkreises Neunkirchen, Kreises Merzig-Wadern und Saarpfalz-Kreises. Ebenso weitere Auskünfte.

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