Vorlage Therapeutenausweis

In der Folge der andauernden Coronavirus-Pandemie sind umfangreiche Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum durch die Bundes- und Landesregierungen erlassen worden. Neben einem Kontaktverbot ist auch eine totale Ausgangssperre im Bereich der möglichen Maßnahmen. Anerkannte Therapeuten werden aber von einer solchen Ausgangssperre im Rahmen absolut erforderlicher Hausbesuche und Fahrten zu Patienten von dieser Ausgangssperre befreit sein.

Zum Nachweis der Berechtigung ist aber die Vorlage eines Therapeutenausweis erforderlich.

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Beschreibung

Die Beantragung ist in der Regel nicht erforderlich, es reicht eine Bescheinigung der Praxis, bei der der Therapeut beschäftigt ist. Auch der zuständige Berufsverband stellt den Therapeutenausweis aus. Neben den persönlichen Daten des Therapeuten muss der Therapeutenausweis die Anschriften der Patienten enthalten, die zu Hause besucht werden müssen. Auf keinen Fall darf im Therapeutenausweis die genaue Praxisbezeichnung der ausstellenden Praxis fehlen.

Neben einem Praxisstempel muss der Therapeutenausweis auch vom Aussteller (der Praxis in der Regel) unterschrieben werden. Auch die Berufsbezeichnung des Inhabers in seiner Funktion als Therapeut darf nicht fehlen. Das Dokument muss bei einer Ausgangssperre bei Besuchen / beim Aufenthalt im öffentlichen Raum jederzeit mitgeführt werden und ist den kontrollierenden Beamten und Mitarbeitern der Polizei- und Ordnungsbehörden bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuzeigen. Außerdem darf das Datum der Ausstellung nicht fehlen.

Der Therapeutenausweis kann hier per Download heruntergeladen werden. Ein Therapeutenausweis kann per Hand ausgefüllt werden (leserlich!)

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