Description
Die Beantragung ist in der Regel nicht erforderlich, es reicht eine Bescheinigung der Praxis, bei der der Therapeut beschäftigt ist. Auch der zuständige Berufsverband stellt den Therapeutenausweis aus. Neben den persönlichen Daten des Therapeuten muss der Therapeutenausweis die Anschriften der Patienten enthalten, die zu Hause besucht werden müssen. Auf keinen Fall darf im Therapeutenausweis die genaue Praxisbezeichnung der ausstellenden Praxis fehlen.
Neben einem Praxisstempel muss der Therapeutenausweis auch vom Aussteller (der Praxis in der Regel) unterschrieben werden. Auch die Berufsbezeichnung des Inhabers in seiner Funktion als Therapeut darf nicht fehlen. Das Dokument muss bei einer Ausgangssperre bei Besuchen / beim Aufenthalt im öffentlichen Raum jederzeit mitgeführt werden und ist den kontrollierenden Beamten und Mitarbeitern der Polizei- und Ordnungsbehörden bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuzeigen. Außerdem darf das Datum der Ausstellung nicht fehlen.
Der Therapeutenausweis kann hier per Download heruntergeladen werden. Ein Therapeutenausweis kann per Hand ausgefüllt werden (leserlich!)