Beschreibung
Wem steht das Wohngeld in Brandenburg zu?
Das Beziehen vom Wohngeld wird durch das Sozialgesetzbuch auf Bundesebene geregelt und die Voraussetzungen sind damit deutschlandweit gleich. Die zentrale Bedingung für den Antragsteller ist somit das vorhandene eigene Einkommen, welches beim Bezug vom Wohngeld eigene Lebenskosten decken würde und nicht über der jeweils festgelegten Obergrenze liegt. Für einen Haushalt ist immer einen einzigen Antrag einzureichen, wobei das Einkommen von allen Familienmitgliedern dennoch einzeln anzugeben ist.
Die Antragstellung und Auszahlung des Wohngelds befinden sich allerdings im Kompetenzbereich der Kommunen und Länder. Deshalb gibt es abhängig von Ihrem Wohnort bestimmte Besonderheiten, die beispielsweise darin bestehen können, wie Sie den Antrag stellen und die einzelnen Angaben belegen. Deswegen ist es wichtig, insbesondere das richtige Formular zu verwenden. Dieses trägt das Wappenzeichen des jeweiligen Bundeslandes und erfragt ausgerechnet die Informationen, die von der zuständigen Behörde benötigt werden.
In Brandenburg sind die Wohngeldstellen den Ämtern für Wohnen und Soziales untergeordnet. Das zuständige Amt befindet sich immer in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt, wo der Wohnsitz amtlich gemeldet ist. Für die Landkreise ist der Sitz der Behörde mit der Kreisstadt identisch.
Die Höhe des Wohngelds in Brandenburg
Wie bundeseinheitlich geregelt ist die Wohngeldhöhe auch in Brandenburg immer individuell auszurechnen. Sie hängt einerseits vom Einkommen des Antragstellers und der in derselben Wohnung angemeldeten Angehörigen ab. Andererseits ist die Mietstufe der Gemeinde relevant, in der sich die Wohnung befindet. Die Stufe liegt in Brandenburg zwischen I und V und spiegelt die Mietpreise in der jeweiligen Gemeinde wieder. Je höher tendenziell die Mieten sind, desto höher ist die Mietstufe und die Miethöhe, die im Antrag maximal berücksichtigt werden kann. Die niedrigsten Mietstufen haben in Brandenburg kleinere Städte, wo die Mieten entsprechend günstiger sind: Jüterbog, Lübbenau und andere. Die Mietstufe V haben überwiegend an Berlin grenzende Gemeinden, wo die Mietpreise aufgrund der Nähe zur Hauptstadt traditionell höher ausfallen, zum Beispiel in Hoppegarten. Für die Landeshauptstadt Potsdam ist aktuell die Stufe IV vorgesehen. Entsprechend den Mietstufen fällt auch das Wohngeld möglicherweise höher oder niedriger aus.
Wie gehe ich bei der Antragstellung in Brandenburg vor?
Bevor Sie sich um das Wohngeld bemühen, empfiehlt sich zu prüfen, ob mit dem gegebenen Einkommen der Anspruch besteht. Zahlreiche Rechner im Internet ermitteln anhand von Ihren Angaben schnell und meistens genau die Höhe des Zuschusses. Hat ein solcher Rechner für Ihr Einkommen einen Zuschuss errechnet, wird sich der Antrag für Sie höchstwahrscheinlich lohnen.
Der Antrag auf das Wohngeld kann in der Regel auch postalisch gestellt werden. In diesem Fall benötigen Sie den ausgefüllten Antragsbogen und die Unterlagen, die Ihr Einkommen und je nachdem, ob Sie zur Miete wohnen oder der Eigentümer sind, entsprechende Belege über die Höhe der Mietzahlungen und der Nebenkosten. Die einzureichenden Unterlagen sind im Antrag auf der letzten Seite aufgeführt. Selbstverständlich müssen nicht alle genannten Dokumente vorliegen, sondern nur diejenigen, die auf Ihre Situation zutreffen. Bei den meisten Antragstellern genügen den Wohngeldämtern folgende Nachweise:
- Einkommensnachweis (z. B. letzte drei Lohnabrechnungen, Rentenbescheid oder Ähnliches zu allen von Ihnen angegebenen Einkünften), manchmal werden auch Kontoauszüge nachgefordert
- Nachweise zu Mietkosten und -nebenkosten (meistens als Bestätigung des Vermieters, insbesondere bei weiteren Anträgen reicht jedoch der Mietvertrag teilweise mit Zahlungsbestätigungen zum Beispiel in Form von Kontoauszügen)
- Meldebestätigung des Antragstellers
- Bestätigung für sonstige Angaben je nach Situation
Da manche Behörden zusätzliche Unterlagen anfordern können, kann es sich lohnen, vorher ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufzusuchen, zum Beispiel telefonisch. Mit dem ausgefüllten Antrag und den obigen Unterlagen sind Sie dennoch auf der sicheren Seite: Ihr Antrag wird so angenommen und die eventuellen weiteren Nachweise einfach nachgefordert.