Mieten & Vermieten

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Mietpreise & Immobilienpreise ermitteln

Richtig mieten und vermieten – mit unseren Vorlagen

Mieten und vermieten ist ein normaler Vorgang. Täglich werden Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Garagen gemietet und vermietet. Da das Mietrecht voller Tücken steckt, müssen die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen.

Was ist beim Mieten und Vermieten zu beachten?

Die Bestimmungen im deutschen Mietrecht sind umfassend und oft sehr kompliziert ausgedrückt. Der Gesetzgeber trifft eine Unterscheidung darüber, ob eine Wohnimmobilie, eine Gewerbeimmobilie, eine Garage oder anderer Gegenstand vermietet wird. Geht es in dem Mietverhältnis um die Vermietung von Wohnimmobilien, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Bestimmungen zum Schutz der Mieter verankert.

Bei der Vereinbarung der Miete kann geregelt werden, dass die Betriebskosten – hierzu gehören Strom, Wasser, Grundsteuer – von dem Mieter übernommen werden. Hierbei müssen die Parteien sich an die Betriebskostenvereinbarung halten. Möchte der Vermieter dem Mieter diese Kosten auferlegen, muss der Mietvertrag einen entsprechenden Passus enthalten. Ist die Übernahme der Betriebskosten nicht vertraglich geregelt, hat der Vermieter kein Recht, diese von seinem Mieter zu verlangen.

Soll im Vertrag eine Staffelmiete vereinbart werden, muss nach den Vorschriften des BGB zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens der Zeitraum von einem Jahr liegen. Ist in dem Vertrag eine Vereinbarung getroffen, die eine frühere Erhöhung der Miete vorsieht, ist diese unwirksam.

Auch ein Vermieter hat Rechte. Er muss es nicht tatenlos hinnehmen, wenn der Mieter mit der ihm überlassenen Sache unpfleglich umgeht. Nach § 573 BGB steht es dem Vermieter einer Wohnung zu, von dem Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt hat oder er Eigenbedarf anmelden möchte.

Gerät der Mieter mit seiner monatlichen Zahlung ständig in Verzug, steht es dem Vermieter frei, die Wohnung zu kündigen. Dem Vermieter stehen in diesem Fall zwei Wege offen: Er kann seinem Mieter ordentlich kündigen oder die fristlose Kündigung aussprechen.

Damit sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Überblick über die Rechte und Pflichten haben, ist es ratsam, einen Mietvertrag so zu gestalten, dass für keine Partei Fragen offen bleiben.

In unserem Portal finden Sie Vertragsvorlagen, die Ihnen als Vorlage eine große Hilfe darstellen. Wenn Sie eine Wohnung vermieten oder mieten möchten und auf unsere Vorlagen zurückgreifen, profitieren Sie von den Vorteilen, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und nichts zu vereinbaren, was Sie nicht vereinbaren wollten.

Welche Vorlagen gibt es?

Alle Punkte, die für das Mieten und Vermieten relevant sind, wurden in unseren Vorlagen berücksichtigt. Damit die Vorlagen immer auf dem neusten Stand sind, werden sie ständig angepasst und durch neue Vorlagen erweitert.

Folgende Beispiele geben Ihnen einen Einblick in die Vorlagen, die für sie bereitstehen:

Gerät der Mieter mit seiner monatlichen Zahlung immer wieder in Verzug oder hält er sich nicht an die vertraglichen Verpflichtungen, braucht der Vermieter dieses Fehlverhalten nicht zu dulden. Möchte der Vermieter den Mieter nicht sofort kündigen, kann er ihn abmahnen und dazu auffordern, die Miete in Zukunft pünktlich zu zahlen.

In einem Mietvertrag werden Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern aufgeführt. Eine Vermietung kann dauerhaft oder auf bestimmte Zeit geschlossen werden. Die Vermietung von Wohnraum ist u.a. möglich für Häuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, Zimmer in Pensionen und Ferienwohnungen. Weitere Informationen bekommen Sie mit unserer Vorlage »Mietvertrag«.

Kann ein Mieter für die Kosten einer Wohnung nicht selber aufkommen, besteht für ihn gegebenenfalls Anspruch auf Wohngeld. Für eine erfolgreiche Antragstellung sind laut dem Sozialgesetzbuch Voraussetzungen zu erfüllen. Weitere Auskünfte liefert Ihnen unsere Vorlage »Wohngeldantrag zur Fristwahrung«. Mit dieser Vorlage können Sie den Antrag auf Wohngeld komfortabel und fristwahrend bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle einreichen.

Steht eine Wohnungsübergabe an, sollten Vermieter und Mieter darüber ein Protokoll anfertigen. Soll hierbei nichts vergessen werden, ist es ratsam, eine Checkliste für das Wohnübergabeprotokoll anzufertigen. Eine gute Vorlage bekommen Sie mit unserem »Wohnungsübergabeprotokoll«.

Tritt eine Person für die Verbindlichkeiten ein, die einem anderen aus einem Mietverhältnis erwachsen, wird eine Mietbürgschaft vereinbart. Wer bürgt, übernimmt die verpflichtende Aufgabe, die Schulden des Mieters zu übernehmen. Was hierbei zu bedenken ist und wie weit die Haftung des Bürgen reicht, erfahren Sie beim Herunterladen unserer Vorlage »Mietbürgschaft«.

Der Vermieter ist bei der Abmahnung an keine Form gebunden. Er kann sie mündlich erteilen oder schriftlich erstellen. In seinem eigenen Interesse empfiehlt es sich, die Abmahnung schriftlich anzufassen. Was noch bei einer Abmahnung zu bedenken ist, erfahren Sie, wenn Sie unsere Vorlage »Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlungen« herunterladen.