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Einwilligung zur Einholung von SCHUFA-Auskunft für Vermieter
Die SCHUFA-Eigenauskunft gehört schon seit langem zu üblichen Unterlagen in der Mappe eines Mietinteressenten. Besonders in den Großstädten mit einem knappen Wohnungsmarkt kommt es immer öfter vor, dass nur Interessenten eine Chance auf den Mietvertrag haben, die ein Dokument mit dem gelben SCHUFA-Logo gleich anhängen. Doch in einigen Fällen wird die Eigenauskunft nicht benötigt – zum Beispiel dann, wenn der beabsichtigte Vermieter solche Auskunft selbst einholen möchte. Von dem Mieter wird dann nur eine schriftliche Einwilligung benötigt. Alle Informationen dazu, was Sie dabei beachten sollten, und natürlich den passenden Vordruck finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
SCHUFA-Eigenauskunft vs. Einwilligung für Vermieter
Die SCHUFA-Eigenauskunft dürfte vielen bekannt sein, die in den letzten Jahren nach einer Wohnung gesucht haben. Wenn man eine vollständige Bewerbungsmappe für die Wohnung einreichen oder auch nur eigene Chance gegenüber von anderen Interessenten verbessern möchte, setzt man sich mit der SCHUFA in Verbindung und bestellt (im Regelfall kostenpflichtig) das gewünschte Dokument. Hatte man früher keine Zahlungsausfälle, die von der SCHUFA erfasst wurden, bekommt man nun die Bestätigung, dass zu eigener Person nur positive Zahlungsinformationen vorliegen. Das Dokument trägt das aktuelle Datum und kann von den Vermietern elektronisch überprüft werden.
Einigen Vermietern reicht solche Bestätigung aber nicht aus. Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen legt die Eigenauskunft nur die Informationen zu einem bestimmten Stichtag dar. Zum anderen zeugt die Bescheinigung nur davon, dass keine negativen Einträge gefunden wurden. Die SCHUFA verfügt jedoch über mehr Angaben zu Ihrer Person und des Öfteren sind es die Informationen, in die der Vermieter mit Ihrer Einwilligung Einsicht nehmen möchte. Somit will er sich vor möglichen Zahlungsausfällen unter Umständen noch besser schützen.
Ihre Rechte bei Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft
Genauso wie bei Eigenauskunft können Sie auch bei Einwilligung selbst entscheiden, ob Sie diese dem Vermieter geben wollen. Kein Vermieter darf Sie dazu zwingen, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Sollte der Vermieter jedoch die gewünschte Einwilligung wider Erwarten von Ihnen nicht bekommen, müssen Sie in Kauf nehmen, dass sich Ihre Chancen auf die gewünschte Wohnung deutlich verschlechtern können.
Eine Einwilligung für Vermieter ist rechtsverbindlich, kann von Ihnen jedoch zurückgenommen werden. Der Vermieter ist darüber hinaus für vertrauensvollen Umgang mit Ihren Daten zuständig und darf diese ohne Ihre weitere Zustimmung nicht den Dritten zugänglich machen.
Einwilligung erteilt? So geht der Vermieter vor
Momentan fordern nur wenige Wohnungsgeber eine Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft. Das liegt teilweise daran, dass es eine weitere Aktion von dem Vermieter selbst erfordert. Es sind zudem nur noch große Unternehmen, die als SCHUFA-Mitglieder dort eine Information direkt einholen können. Aber auch private Vermieter können mit der Einwilligung an die gewünschten Daten kommen. Ihnen stehen zahlreiche Haus&Grund-Vereine zur Seite, die mit der SCHUFA zusammenarbeiten. Die Vereine leiten auch die Nachfrage weiter und teilen ihrem Kunden (dem Vermieter) ergänzende Daten mit.
Durch Ihre Einwilligung bekommt der Wohnungsgeber auch Ihren SCHUFA-Scorewert mitgeteilt. Anhand des Wertes kann er Ihre Bonität einschätzen und Sie mit anderen Wohnungsinteressenten vergleichen.
Der eigene Scorewert soll auch für Sie selbst kein Geheimnis sein. Natürlich wird der Vermieter die Informationen, die er bekommen wird, nicht an Sie weiterleiten, sondern diese intern betrachten. Sie können aber sich bei SCHUFA als Kunde anmelden und die Informationen (meistens kostenpflichtig) ansehen. Alternativ können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die eigenen SCHUFA-Akten in Kopie einmal jährlich postalisch kostenlos anzufordern.