Beschreibung
Meldepflicht in Deutschland
In Deutschland besteht die Pflicht, seinen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden. Beim Einzug in eine neue Wohnung sieht das Gesetz eine Frist von zwei Wochen für die Um-, beziehungsweise Anmeldung vor.
Von einer Ummeldung spricht man bei einem Umzug innerhalb der selben Gemeinde. Bei einem Umzug in eine andere Stadt handelt es sich hingegen um eine Anmeldung
Wer die Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall hat das ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro zur Folge. In der Praxis werden seitens der Behörden jedoch glücklicherweise deutlich niedrigere Strafen verhängt.
Notwendige Unterlagen
Auch in Zeiten des Internets ist eine Um- oder Anmeldung in den meisten Fällen noch immer nur persönlich möglich. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die neue Meldeadresse vom Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt direkt im Personalausweis eingetragen wird.
Für eine Um- oder Anmeldung müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
- Der Personalausweis
- Der Reisepass (falls vorhanden)
- Das Meldeformular (wird in der Regel direkt vor Ort bereitgestellt und ausgefüllt)
- Die Wohnungsgeberbescheinigung
In vielen Gemeinden ist eine Um- oder Anmeldung mittlerweile nur noch mit einem festen Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt in der Regel über das Internet. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese Möglichkeit auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie freiwillig ist.
Wer die Ummeldung aus Zeitmangel nicht selbst erledigen kann, kann auch eine andere Person damit beauftragen. Diese muss dann neben den genannten Unterlagen noch eine unterschriebene Vollmacht vorlegen.
Die Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung wird zum Teil auch als Vermieterbescheinigung, Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermietermeldebescheinigung bezeichnet.
All diese Begriffe meinen jedoch dasselbe – eine Bescheinigung durch den Vermieter (Wohnungsgeber), mit der dieser bestätigt, dass der vermeintliche Mieter die entsprechende Wohnung tatsächlich angemietet hat.
Das Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung ist seit dem Jahr 2015 gesetzlich vorgeschrieben und soll den Missbrauch von Wohnadressen verhindern.
Wer ist der Wohnungsgeber?
Beim Wohnungsgeber handelt es sich in der Regel um den Vermieter. Dabei muss es sich jedoch nicht zwangsläufig auch um den Eigentümer der Immobilie handeln. Denn es ist ebenso gut möglich, dass dieser eine andere Person mit der Vermietung und Verwaltung beauftragt hat.
Rechte und Pflichten des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist dazu verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Er kann diese entweder dem Mieter in Papierform aushändigen oder sie elektronisch direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt übermitteln.
Versäumt es der Wohnungsgeber, die Bestätigung rechtzeitig weiterzuleiten, drohen auch ihm Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
Im Gegenzug hat der Wohnungsgeber dafür das Recht, von der Meldebehörde Auskunft darüber zu verlangen, ob sein Mieter seiner Meldepflicht nachgekommen ist.
Inhalte der Wohnungsgeberbescheinigung
Es gibt keine bestimmten Formvorschriften, die eine Wohnungsgeberbescheinigung erfüllen muss. Nichtsdestotrotz muss sie selbstverständlich alle notwendigen Informationen enthalten.
Folgende Angaben dürfen in einer Vermieterbescheinigung nicht fehlen:
- Name und Adresse des Wohnungsgebers
- Name und Adresse des Eigentümers (wenn abweichend)
- Die Namen der Mieter
- Die Adresse der Wohnung
- Das Datum des Einzugs
Muster für Ihre Wohnungsgeberbestätigung
Nehmen Sie Ihre Pflichten als Vermieter unbedingt ernst und erledigen Sie das Ausstellen der Wohnungsgeberbestätigung für Ihre neuen Mieter innerhalb der gesetzlichen Frist.
Nutzen Sie zu diesem Zweck am besten die Vorlage, die Sie sich auf dieser Seite herunterladen können. Sie erhalten unsere Muster-Wohnungsgeberbescheinigung als Word-Datei sowie als PDF-Dokument und müssen diese nur noch mit den erforderlichen Angaben ergänzen und ausdrucken.