Description
Als Mieter sollte man immer den Zustand der Wohnung protokollieren, notfalls mit einem neutralen Zeugen. So lässt Streit über den Zustand der Wohnung vermeiden, zum Beispiel wegen Schönheitsreparaturen. Denn ein Mieter ist verpflichtet beim Auszug bestimmte Reparaturen durchzuführen.
Schönheitsreparaturen
Ist im Mietvertrag nichts anderes geregelt, ist ein Mieter verpflichtet, folgende Arbeiten beim Auszug durchzuführen: Das Streichen und Tapezieren von Wänden, Decken und Fußböden mit Scheuerleisten, das Lackieren von Heizkörpern und Heizungsrohren, das Verschließen von Bohrlöchern, das Streichen von Türen und Fenstern.
Übergabe der Wohnung an den Vermieter
Für ein Wohnungsübergabeprotokoll gibt es Mustervorlagen, die man sich besorgen sollte. Am Tag der Übergabe wird noch einmal vorab überprüft, ob wirklich alles in Ordnung ist. Ist die Wohnung sauber und leer, sind die Fenster verschlossen, Gas- und Wasserhähne zugedreht?
Inhalt eines Wohnungsübergabeprotokolls
- sämtliche Zählerstände, wie Wasser, Gas oder Strom
- Aufgetretene Mängel einzeln notieren und fotografieren
- Alle Schlüssel auflisten, die an den Vermieter übergeben werden
- Zustand der Wände überprüfen
- Funktion von Wasserhähnen, Toilettenspülungen, elektrischen Geräten, Leitungen, etc.
- Zustand von Türen und Schlössern, Fenstern, etc.
- Zustand von Holzfußböden und Fliesen, von Teppichen und Treppen, etc.
- Schimmelbefall
Bei einem Einzug lässt man sich auf dem Protokoll die Arbeiten bestätigen, die der Vermieter in Auftrag geben will.
Vorteile eines Übergabeprotokolls
Als Mieter kann man sich mit einem Wohnungsübergabeprotokoll sehr viel Ärger ersparen. Nicht nur beim Auszug, sondern bereits während der Mietzeit. Bei der gemeinsamen Wohnungsbegehung mit dem Vermieter oder Verwalter kann man Mängel eintragen lassen, die man eventuell bei der ersten Besichtigung übersehen hat.
Wichtig sind im Zusammenhang mit einem Übergabeprotokoll folgende Punkte. Man kann vermerken lassen, dass der Vermieter die Reparaturen übernimmt, man sich Gewährleistungsrechte vorbehält und evtl. wegen der Schäden die Miete mindern kann.
Beim Auszug kann man als Mieter nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die bereits im Protokoll festgehalten wurden. Man sollte deshalb beim Einzug die Wohnung sehr sorgfältig besichtigen und alle Schäden in das Übernahmeprotokoll aufnehmen. Dies gilt auch für den Auszug aus einer Wohnung. Wer als Mieter ohne Übergabeprotokoll auszieht, geht das Risiko ein, noch Wochen nach seinem Auszug, mit Arbeiten in der alten Wohnung konfrontiert zu sein.