Vorlage unbefristeter Mietvertrag Haus

Ein Unbefristeter Mietvertrag Haus ist grundsätzlich der in Deutschland gebräuchliche Formularmietvertrag, der genauso für Wohnungen als Mietobjekt Anwendung findet Eine Unterscheidung zwischen der Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung findet nicht statt. Auch der Hausmietvertrag gilt in der Regel unbefristet. Im Mietvertrag müssen die Mietparteien und der Vermieter sowie die Mietsache genau bezeichnet werden. Auch die Höhe der Miete ist Bestandteil beim Hausmietvertrag. Weiter enthält der Vertrag zur Kündigung Regelungen.

Unbefristeter Mietvertrag Haus identisch mit Wohnungsmietvertrag

Der Hausmietvertrag ist Standard im deutschen Mietrecht. Ein Unbefristeter Mietvertrag Haus kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Für die Rechtswirksamkeit hat die Form ob schriftlich oder mündlich keine Auswirkung. Allerdings sollten Mietverträge immer schriftlich geschlossen werden, um bei Rechtsstreitigkeiten auch vor Gericht die gegenseitigen Rechte eindeutig belegen und durchsetzen zu können. Der Hausmietvertrag enthält wie der Wohnungsmietvertrag konkrete Angaben zu den Vertragspartnern auf Vermieter- und Mieterseite sowie zur Mietsache (Haus). Dazu gehören Anschrift und Wohnfläche des Hauses. Außerdem sind Kündigungsfristen und gegenseitige Pflichten aufgeführt.

 

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Unbefristete und befristete Formen beim Hausmietvertrag

Grundsätzlich ist der unbefristete Mietvertrag die Regel. Das gilt auch beim Hausmietvertrag. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis zunächst auf unbegrenzte Zeit geschlossen wird. Der Mieter kann trotzdem mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Mietverhältnis für das Haus oder die Wohnung kündigen. Der Vermieter kann sein Kündigungsrecht gestaffelt ausüben. Abhängig von der Wohndauer ist beim Hausmietvertrag als Unbefristeter Mietvertrag Haus eine Kündigungsfrist von 3 bis 9 Monaten einschlägig. Allerdings muss der Vermieter dafür einen gesetzlich zulässigen Grund anführen. Das kann beispielsweise Eigenbedarf sein, der aber auch strengen Anforderungen hinsichtlich der Begründung unterliegt. Es sind aber auch Zeitmietverträge möglich. Auch ein Hausmietvertrag kann somit nur befristet für eine bestimmte Zeit geschlossen werden. Beide Vertragsparteien können diesen befristeten Mietvertrag während der Vertragslaufzeit nicht kündigen. Das Recht auf eine fristlose Kündigung aufgrund von Pflichtverletzungen wie dem Nichtzahlen des Mietzinses oder bei schweren Mängeln der Mietsache steht beiden Parteien aber auch bei einem befristeten Mietvertrag grundsätzlich zu.

Was muss ein Hausmietvertrag enthalten?

Neben den Angaben über die Vertragsparteien und die Bezeichnung der Mietsache sowie die Höhe der Miete und den Beginn des Mietvertrages (bei befristeten Verträgen auch das Laufzeitende) muss ein Mietvertrag nichts enthalten. Allerdings enthalten die gebräuchlichen Formularmietverträge oft weitere wichtige Klauseln. Wenn ein Mietvertrag lediglich mündlich geschlossen wird, gilt ohne fixierte schriftliche Regelung immer die entsprechende Regelung im BGB. In der Praxis kann das bedeuten, dass der Mieter zum Beispiel keine Schönheitsreparaturen zu tragen hat und auch keine Nebenkosten bezahlen muss. Daher wird der schriftliche Mietvertrag schon aus diesem Grund auch von Vermieterseite her die Regel sein. Der Mietvertrag enthält auch Feststellungen zur Höhe der Miete. Diese ist bei der Variante Unbefristeter Mietvertrag Haus aber auch nicht für den ganzen Vertragszeitraum feststehend. Vielmehr kann der Vermieter auch in bestimmten Abständen Mieterhöhungen festsetzen, die sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren müssen. Im Mietvertrag werden grundsätzlich die Mietvertragsparteien genannt. das bedeutet auch, dass der Mieter Vertragspartner wird. Tatsächlich können aber auch weitere Personen vom Mieter in die Wohnung aufgenommen werden, ohne dass der Vermieter dagegen Einsprüche geltend machen kann. Das betrifft zum Beispiel Kinder des Mieters oder den Ehepartner. Diese können im Todesfall auch automatisch in das Mietverhältnis eintreten, wenn sie es wünschen.

Für wen ist ein Mietvertrag sinnvoll?

Generell sollten sowohl Mieter als auch Vermieter eines Hauses auf einen schriftlichen Mietvertrag bestehen. Es kann immer Unklarheiten und Streitigkeiten geben, die dann vor Gericht zu klären sind. Hier ist der schriftliche Mietvertrag schon aus Beweisgründen unverzichtbar. Ein Unbefristeter Mietvertrag Haus ist für alle Mieter zu empfehlen, die nicht nur kurzfristige ein Haus anmieten wollen und eine gewisse Rechtssicherheit über einen bestimmten Zeitraum benötigen. Mieter, die nur kurze und planbare Zeit an einem Ort bleiben und ein Haus anmieten wollen, sind mit einem Hausmietvertrag auf befristeter Basis am besten beraten.

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