Beschreibung
Wie funktioniert eine Mietbürgschaft?
Bei einer Mietbürgschaft handelt es sich im Prinzip um eine ganz normale Bürgschaft, bei der eine dritte Person falls nötig für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners eintritt. Der Hauptschuldner ist in diesem Fall der Mieter und der Bürge verpflichtet sich dazu, die Zahlung von möglichen Mietrückständen zu übernehmen.
Die Haftung im Rahmen einer Mietbürgschaft beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf die Mietzahlungen, sondern schließt noch weitere mögliche Forderungen mit ein.
Dazu zählen Schadensersatzansprüche des Vermieters sowie Gerichts- und Anwaltskosten im Falle einer Zwangsvollstreckung.
Unterschiede zwischen Mietbürgschaft und Kautionsbürgschaft
Der Begriff Mietbürgschaft wird häufig auch mit der Übernahme einer Kautionsbürgschaft gleichgesetzt. Das ist jedoch nicht ganz korrekt. Denn eine Kautionsbürgschaft dient lediglich als Ersatz für das Hinterlegen einer Barkaution, die für eventuell verursachte Schäden an der Wohnung gedacht ist.
Eine richtige Mietbürgschaft hingegen sichert den Vermieter gegen ausbleibende Mietzahlungen ab. Eine Kautionsbürgschaft kann in diesem Fall in der Regel nicht in Anspruch genommen werden.
Wer benötigt eine Mietbürgschaft?
Ob der Vermieter eine Mietbürgschaft verlangt, ist in erster Linie von der Bonität des potentiellen Mieters abhängig. Dementsprechend benötigen in der Regel alle Personen, die über ein niedriges Einkommen verfügen und keine finanziellen Reserven vorweisen können, einen Bürgen, wenn sie eine Wohnung anmieten möchten.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Auszubildende und Studenten (Hier reicht das Einkommen meist noch nicht aus, um eine Kaution zu hinterlegen und glaubhaft zu machen, dass die Miete problemlos gezahlt werden kann.)
- Senioren mit niedrigen Rentenbezügen (Vermehrte Altersarmut und stetig steigende Mieten machen es auch für ältere Menschen zunehmend schwer, ohne Bürgen eine neue Wohnung zu erhalten.)
- Alleinerziehende (Wenn ein Gehalt für mehrere Personen reichen muss, ist das Geld oft knapp. Das macht sich nicht zuletzt auch durch die Forderung seitens potentieller Vermieter nach einer Mietbürgschaft bemerkbar.)
- Selbstständige (Auch Selbstständige verfügen nicht immer über eine ausreichende Kreditwürdigkeit, um ein Mietverhältnis einzugehen. Zudem schont eine Mietbürgschaft die Rücklagen der Firma und die dafür anfallenden Gebühren können steuerlich geltend gemacht werden.)
Wer kann eine Mietbürgschaft ausstellen?
Grundsätzlich steht es Jedem frei, sich als Bürge für eine andere Person zu verpflichten. Als Vermieter sollten Sie dabei natürlich darauf achten, dass der Aussteller der Mietbürgschaft über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um bei einem Zahlungsausfall für die Verbindlichkeiten des Mieters aufzukommen.
Private Bürgschaften
Private Mietbürgschaften sind weit verbreitet. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Eltern, die für mögliche Mietausfälle ihrer Kinder bürgen. Damit Privatpersonen als Bürge infrage kommen, müssen sie über ein regelmäßiges Einkommen in entsprechender Höhe verfügen und dieses auch nachweisen können.
Bürgschaften durch Unternehmen
Darüber hinaus ist es auch möglich, von Banken oder Versicherungen eine Mietbürgschaft zu erhalten. Im Gegenzug verlangen diese natürlich eine Gebühr.
Der Vermieter muss den Bürgen akzeptieren
Generell gilt, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, eine bestimmte Person als Bürgen zu akzeptieren. Es liegt also in seinem Ermessen, ob er die Bonität der infrage kommenden Person als ausreichend einschätzt, um eine Mietbürgschaft zu übernehmen.
Verschiedene Arten von Mietbürgschaften
Es gibt zwei Arten von Bürgschaften, die bei Mietsachen verbreitet sind. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ermöglicht es dem Vermieter, die Zahlung von Mietrückständen auch ohne vorherige Klage oder Zwangsvorstreckung vom Bürgen einzufordern.
Bei einer sogenannten Ausfallbürgschaft muss er hingegen zunächst versuchen, das Geld beim Mieter einzutreiben. Erst wenn auch eine Zwangsvollstreckung nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat, kann er den Bürgen zur Zahlung der Mietrückstände sowie der entstandenen Kosten auffordern.
Fazit: Vorteile für beide Parteien
Eine Mietbürgschaft bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter Vorteile. Dem Vermieter dient sie als zusätzliche Sicherheit, um seine Miete zu erhalten.
Schließlich ist es kaum möglich, offene Forderungen einzutreiben, wenn der Schuldner über keine finanziellen Mittel zu deren Begleichung verfügt. Gerade wenn der Vermieter auf die regelmäßigen Mieteinnahmen angewiesen ist, kann das schnell zum Problem werden.
Gleichzeitig ermöglicht es eine Mietbürgschaft auch Personen mit geringem Einkommen, einen Mietvertrag abzuschließen und eine Wohnung zu bekommen, die ohne eine Bürgschaft vermutlich nicht realisierbar gewesen wäre.