Vollmacht Wohnung

Mit der Miete einer Wohnung kommen auf Vermieter und Mieter verschiedene Pflichten und Rechte zu. Einige Aufgaben, wie die Wohnungsübergabe, die Aushändigung der Schlüssel, die Ummeldung oder Termine mit der Hausverwaltung können die beiden Parteien an Bevollmächtigte übertragen.

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Beschreibung

Aufgaben, für die eine Vollmacht erteilt werden kann

Zur Wohnungsübergabe, bei Ein- und Auszug, sollte immer ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll erstellt werden. Diesen Termin kann beispielsweise auch ein Bevollmächtigter für Mieter und Vermieter wahrnehmen. Setzen Mieter oder Eigentümer einen Bevollmächtigten ein, der Rechte und Pflichten in Wohnungsangelegenheiten wahrnimmt, können folgende Aufgaben mit einer Vollmacht übernommen werden.

Ein Bevollmächtigter darf Mietzahlungen überweisen oder erhalten und er kann die Kaution regeln. Auch die Nebenkostenabrechnung kann mit erteilter Vollmacht entweder erstellt oder bemängelt werden. Bevollmächtigte dürfen alle Unterlagen, die in Zusammenhang mit der Wohnung stehen, erhalten und einsehen. Sie können die Zählerstände von Gas, Strom und Wasser ablesen. Sie dürfen Verträge kündigen und Versicherungen abschließen. Bevollmächtigte dürfen die Wohnungsschlüssel annehmen.

Vollmacht für die Wohnungsübergabe

Häufig sind Mieter schon umgezogen, oft weit entfernt, wenn der Termin zur Übergabe der alten Wohnung an Vermieter oder Nachmieter ansteht. Dann kann es sinnvoll sein, eine Vollmacht für diese Angelegenheit zu erteilen. Weitere Gründe für eine Vollmacht sind eine Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung oder berufliche Termine.

Der Gesetzgeber macht hinsichtlich des Bevollmächtigten keine Vorgaben. Auch der Vermieter hat kein Mitspracherecht. Es können sich Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige als Bevollmächtigte für eine Wohnungsübergabe anbieten. Grundsätzlich besteht eine freie Wahl. Entscheidend ist, dass der Vollmachtgeber seinem Bevollmächtigten vertraut und sich darauf verlassen kann, dass dieser die Angelegenheit zuverlässig und souverän im Sinne des Vollmachtgebers regelt. Damit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen abgesichert sind, nutzen Sie gerne die Vollmacht in Wohnungsangelegenheiten zum Download.

Inhalte einer Vollmacht zur Wohnungsübergabe

Grundsätzlich gibt es keine formalen Vorgaben, eine Vollmacht könnt auch mündlich erteilt werden. Zur eigenen Sicherheit ist es jedoch sinnvoll, eine Vollmacht schriftlich zu erteilen. Folgende Details sollten immer enthalten sein:

Der Name des Vollmachtgebers mit neuer Anschrift, Name und Adresse des Bevollmächtigten gehören in das Schreiben, ebenso wie die Wohnungsanschrift für die Übergabe. Der Inhalt der Vollmacht sollte so detailliert wie möglich ausgeführt sein, also beispielsweise, das Übergabeprotokoll unterzeichnen, die Schlüssel übergeben, die Kaution entgegennehmen, etc. Es ist immer sinnvoll, eine Vollmacht zeitlich zu begrenzen. Gültig wird das Dokument nur mit eigenhändiger Unterschrift, Datum und Ortsangabe am Ende.

Die genaue Adresse der bisherigen Wohnung muss in der Vollmacht stehen, damit man nachvollziehen kann, für welche Wohnung die Übergabe stattfinden wird. Wichtig ist auch, dass der Bevollmächtigte sich ausweisen kann. Die Schlüsselübergabe sollte man sich vom Vermieter oder dessen Vertreter bestätigen lassen.

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