Vorsorgevollmacht

Sollten Sie jemals in die Lage kommen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen wichtige Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen können, kann eine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein. Mit einer solchen Vollmacht bemächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens damit, Sie in wichtigen Angelegenheiten zu vertreten. Wichtig ist, dass Sie diese Person genau bestimmen, denn Ehepartner oder Kinder gehören zwar zu Ihren engsten Vertrauten, gelten aber nicht als gesetzliche Vertreter.

Wir klären Sie hier über die wichtigsten Informationen zur Vorsorgevollmacht auf und bieten Ihnen zusätzlich dazu eine kostenlose Vorlage zum Download an.

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Vorsorgevollmacht – muss das sein?

Eine Vorsorgevollmacht sollten nicht nur ältere Personen, sondern alle Volljährigen besitzen. Hier werden Personen benannt, die Entscheidungen über medizinische Versorgung, Aufenthalt oder Vermögensfragen treffen, wenn der Vollmachtgeber diese aufgrund eines Unfalls oder Altersdemenz, etc. nicht mehr treffen kann. Niemand kann davon ausgehen, dass die Familie dies regeln wird, ein Gericht kann auch eine fremde Person als Betreuer einsetzen. Die Vorsorgevollmacht ist einem Gericht nach 1901c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Bevollmächtigten dann vorzulegen, wenn ein Verfahren eingeleitet wird. In der Regel wird dann der gewünschte Betreuer eingesetzt.

Als Bevollmächtigte kommen alle Personen in Frage, die das Vertrauen des Vollmachtgebers besitzen. Die können Ehepartner, Geschwister, die Eltern, die Kinder oder Freunde sein. Die betreffende Person muss bereit sein, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Sie sollte in der Nähe wohnen, in der Lage sein, auch schwerwiegende Entscheidungen zu treffen und sich damit auch durchsetzen können.

Form und Inhalt einer Vorsorgevollmacht

Wie alle Vollmachten, unterliegt auch die Vorsorgevollmacht keiner vom Gesetzgeber bestimmten Form. Am sichersten ist es, wenn die Vorsorgevollmacht anhand eines Musterformulars erstellt und individuell variiert wird. Am besten wird eine Vollmacht im Gespräch mit dem Bevollmächtigten formuliert und niedergeschrieben. ZU den typischen Inhalten einer Vorsorgevollmacht zählen alle Angelegenheiten, die vermögensrechtliche und gesundheitliche Aspekte umfassen, also die Führung von Konten und Depots oder die Einwilligung zu Operationen. Zur Abdeckung jeglicher Lebenslagen verhilft Ihnen dabei die Profi-Vorlage Vorsorgevollmacht.

Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht muss nur dann beglaubigt werden, wenn der Bevollmächtigte Immobilien- oder Bankgeschäfte durchführen soll. Dann ist eine notarielle Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Vorsorgevollmacht ist sofort gültig, aber nicht wirksam

Die in einer Vorsorgevollmacht dargelegten Vereinbarungen und Regelungen beisitzen Gültigkeit, sobald diese handschriftlich signiert und datiert ist. Wirksam wird eine Vollsorgevollmacht erst dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Übernimmt der Bevollmächtigte also die Entscheidungen, muss er die Übernahme der Vertretung einer Person dem zuständigen Amtsgericht anzeigen.

In einer Vorsorgevollmacht können ein, zwei oder mehrere Personen als Bevollmächtigte genannt werden. Dann muss das Innenverhältnis bzw. die Aufgabenverteilung geregelt sein. Daneben gibt es außerdem die Möglichkeit, einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen.

Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus zu erteilen, kann unter bestimmten Umständen durchaus Sinn machen. Vor allem bei einer Vollmacht für die Bank kann ein Bevollmächtigter alle notwendigen Bankgeschäfte tätigen. Er muss weder Erbschein noch ein Testament vorlegen. Bei mehr als einem Erben ist dies sinnvoll, da eine Erbengemeinschaft alle Überweisungen zusammen anweisen müsste. Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht ist eine gesonderte Bankvollmacht zu empfehlen, da Banken oft eine separate Kontovollmacht verlangen.

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