Vollmacht Arbeits­amt

Termine beim Jobcenter oder der Bundesanstalt für Arbeit werden von den Mitarbeitern dort festgelegt und sind sehr schwer abzusagen. Wer zum Beispiel einen Antrag auf Arbeitslosengeld dort einreichen möchte, sollte diesen wichtigen Termin auch unbedingt wahrnehmen. Bei Krankheit oder einem anderen Hinderungsgrund kann es eine gute Wahl sein, sich von einer vertrauenswürdigen und vertrauten Person vertreten zu lassen. Welche Punkte sind bei einer Vollmacht für die Bundesanstalt zu berücksichtigen?

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In welchen Fällen kann eine Vollmacht erteilt werden?

Eine Vollmacht kann unter verschiedenen Umständen in Frage kommen. Bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt besteht die Möglichkeit, einen Termin zu verschieben oder einen Vertreter mit einer Vollmacht auszustatten. Neben einer Erkrankung sind es auch folgende Fälle, in denen eine Terminänderung möglich wäre oder eine Vollmacht erteilt werden kann: Als „Aufstocker“, wenn man beruflich eingeplant ist, wenn man wichtige private Termine hat, wenn man körperlich beeinträchtigt ist oder wenn man keine Möglichkeit hat, zum Jobcenter zu gelangen, ist die Erteilung einer Vollmacht möglich und überlegenswert.

Wer kann als Bevollmächtigter mit einer Vollmacht ausgestattet werden?

Der Gesetzgeber regelt die Frage, wer als Bevollmächtigter eingesetzt werden kann, nicht. Hierfür gibt es im BGB keine Bestimmungen. Ausgewählt werden sollte eine Person, die vertrauenswürdig ist und dem Vollmachtgeber nahesteht. Der Bevollmächtigte muss in Vertretung sowohl Rechte wahrnehmen als auch Pflichten. Nahe Verwandte, volljährige Kinder oder der Lebenspartner können für eine Erteilung einer Vollmacht für die Bundesanstalt ausgewählt werden. Auch ein enger Freund kann zum Beispiel die Aufgaben erledigen.

Inhalt und Form einer Vollmacht

Für Vollmachten ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Mindestanforderungen sind: Sie muss schriftlich vorliegen, gut lesbar und unterschrieben sein. Inhaltlich gehören Namen und Adressen der beteiligten Personen, Geburtsdatum und -Ort sowie die aktuelle BG-Nummer des Vollmachtgebers in das Dokument. Deutlich muss hervorgehen, welche Aufgaben mit der Vollmacht übertragen worden sind. Da die Bundesanstalt für viele Aufgabenbereiche zuständig ist, sollte die Vollmacht in diesem Punkt sehr detailliert den Zweck beschreiben

Aufgaben der Agentur für Arbeit

Nicht nur das Arbeitslosengeld wird hier ausbezahlt, sondern für viele Bereiche um das Thema Arbeit, Beschäftigung und Ausbildung sind die Mitarbeiter in der BfA zuständig. Eine allgemeine Vollmacht für die Bundesagentur für Arbeit könnte also weitreichende Folgen haben. Daher ist die Vollmacht auf bestimmte Tätigkeiten oder Aufgaben und auch zeitlich zu begrenzen. Allgemeine Vollmachten für Behördengänge werden bevorzugt in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt verfasst, der als Vertreter eine Firma oder für eine pflegebedürftige Person Behördengänge erledigt.

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