Vollmacht Eigentümer­versammlung

Eigentümer einer Wohnung stimmen sich mit der Hausgemeinschaft in ihren Entscheidungen ab. Hierzu werden Eigentümerversammlungen einberufen, die dann über die Sanierung des Daches, über die Briefkastenanlage oder über Beauftragung eines Hausmeisterservices entscheiden. Können Eigentümer nicht persönlich an einer Versammlung teilnehmen, haben sie die Möglichkeit, einer Vertrauensperson mit einer Vollmacht auszustatten.

Wohnt man als Eigentümer weit entfernt, kann grundsätzlich der Hausverwaltung eine umfassende Vollmacht erteilt werden.

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Beschreibung

Vollmacht für die Eigentümerversammlung

Die Erstellung einer Vollmacht für eine Eigentümerversammlung ist relativ einfach und unkompliziert. Die wichtigsten Eckpunkte sind selbstverständlich die Daten des Vollmachtgebers – Name, Anschrift – und die des Bevollmächtigten. Soll die Vollmacht nur für eine ganz bestimmte Versammlung gelten, so muss das Datum dieser Versammlung in der Vollmacht genannt werden. Dann kann eine Vertretung ausschließlich in dieser Situation ein Stimmrecht ausüben.

Mündliche und schriftliche Erteilung der Vollmacht

Im Prinzip besitzt auch eine mündlich erteilte Vollmacht Gültigkeit, diese wird jedoch von einer Eigentümerversammlung selten akzeptiert. Handschriftliche Vollmachten sind möglich, sollten aber tatsächlich gut leserlich sein. Am einfachsten wählt man eine einen entsprechenden Vordruck im Internet, füllt das Formular entsprechend aus und druckt es aus. Die handschriftlichen Unterschriften dürfen aber nicht vergessen werden.

Vollmacht für die Hausverwaltung

Eine Vollmacht für die Hausverwaltung kann sich nicht nur auf das Bestellen von Klempnern und Handwerkern beziehen, ein Hausverwalter kann durch eine Vollmacht auch neue Mietverträge unterzeichnen, er kann die Schlüssel übergeben und auch eine komplette Wohnungsübergabe protokollieren und unterschreiben. Zudem kann sich eine Vollmacht auch auf die Vergabe von Hausmeisterleistungen beziehen, zum Beispiel auch die Einstellung eines Hausmeisters, auf die Kündigung von Mietern, auf das Beauftragen von Handwerkern im Notfall oder das Durchführen von Schönheitsreparaturen.

Die Vollmacht für eine Hausverwaltung sollte am besten schriftlich erfolgen. Eine mündliche Vollmacht hätte zwar auch Gültigkeit, allerdings sichert ein schriftliches Dokument beide Parteien ab. Der Beleg dient als Nachweis, welche Aufgaben der Hausverwaltung übertragen wurden. Die Vollmacht ist vor allem bei Auseinandersetzungen ein wichtiges Beweisstück. Deshalb sollten jeweils Eigentümer und Hausverwalter ein Exemplar der Vollmacht besitzen. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nicht nötig.

Eine Vollmacht für die Hausverwaltung beinhaltet, welche Aufgaben und Rechte übertragen werden. Hier sorgen präzise Formulierungen für Klarheit, am besten wird eine Positivliste angelegt, die durch eine Ausschlussliste ergänzt werden kann. Am Ende muss die Vollmacht handschriftlich unterschrieben sein, Datum und Ortsangabe gehören dazu. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, die Aufhebung einer schriftlichen Vollmacht muss schriftlich erfolgen.

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