Abhol­voll­macht Reisepass

Wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist, seinen neuen Reisepass bei der Behörde selbst abzuholen, der kann eine Vollmacht ausstellen und eine vertrauenswürdige Person damit beauftragen, das Dokument abzuholen. Die Vollmacht ist vergleichsweise einfach zu erstellen, denn der Gesetzgeber gibt keine inhaltlichen oder formalen Regelungen vor. Allerdings gibt es bei der Abholung des Reisepasses ein paar wichtige Punkte zu beachten.

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Beschreibung

Abholung durch einen Bevollmächtigten

Für die Abholung von Reisepass (und Personalausweis) muss der Bevollmächtigte die alten Dokumente der Behörde vorlegen. Nur dann kann er den neuen Pass auch mitnehmen. Hilfreich ist es auch, wenn die Nummer des Reisepasses in der Vollmacht angegeben ist.

Vorschriften, die zu beachten sind

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt grundsätzlich das Erteilen einer Vollmacht. Wie diese inhaltlich ausgestaltet wird, ist nicht festgelegt. Eine Vollmacht kann theoretisch auch mündlich erteilt werden, in der Praxis würde dies jedoch auf Widerstand seitens der Behörden stoßen. Denn diese fordern einen Nachweis der Bevollmächtigung. Zur Sicherheit des Vollmachtgebers ist daher eine schriftliche Vollmacht immer erforderlich.

Angaben, die in einer Vollmacht vorhanden sein müssen

In einer Abholvollmacht müssen die Angaben z Person, zur Handlung und Unterschriften unbedingt enthalten sein.

Angaben zur Person:

Damit die Identität von Auftraggeber und dem Bevollmächtigten eindeutig sind, sollen nicht nur Name und Adresse, sondern auch Geburtsort und Geburtsdatum hinzugefügt werden. Damit lassen sich eventuelle Probleme mit Namensgleichheit vermeiden.

Angaben zur Handlung:

Es sollte klar definiert sein, wofür die Vollmacht erteilt wurde, für das Abholen des Reisepasses. Dies steht dann auch so in der Vollmacht. Außerdem sollte deutlich werden, dass die Vollmacht nach Erledigung erlischt. Bzw. wird ein Datum angegeben, an dem diese Vollmacht ungültig wird.

Die Unterschriften:

Die Unterschrift mit Datum und Ort gehört in jedem Fall unter eine Vollmacht. Auch der Bevollmächtigte sollte unterzeichnen. Damit besitzt die Behörde auch Unterschriftenproben zum Vergleich.

Unterlagen, die mitzubringen sind

Der Bevollmächtigte benötigt den alten Reisepass, damit ihm der neue ausgehändigt wird. Der alte Pass wird abgegeben und vernichtet oder ungültig gestempelt. Wurde bereits ein Abholschein zugeschickt, sollt auch dieser der Behörde vorgelegt werden. Außerdem muss sich der bevollmächtigte Abholer selbst ausweisen können.

Fazit

Eine Abholvollmacht ist vergleichsweise einfach zu formulieren. Das kurze Schreiben kann formlos und handschriftlich verfasst werden. Sie können auch die hier angebotene Mustervorlage verwenden. Wichtiger als das Schreiben ist die Vertrauenswürdigkeit des Bevollmächtigten. Schließlich muss er vertrauensvoll mit Dokumenten umgehen. Nicht vergessen werden darf der alte Reisepass. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

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