Beschreibung
Als Mieter einen Mietvertrag kündigen
In der Regel müssen sich Mieter an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist halten, wenn sie ihren Mietvertrag beenden wollen. Es gibt nur eine Ausnahme: wenn vertraglich eine andere Frist zu Gunsten der Mieter vereinbart wurde.
Im §573C Abs. 1 BGB ist festgelegt, dass “Die Kündigung […] spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig [ist].” Das bedeutet, dass für Mietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt.
Im Oktober 2016 hat der Gesetzgeber neu geregelt, dass viele Verträge, die mit Verbrauchern geschlossen wurden, in Textform gekündigt werden dürfen. Das heißt, Kündigungen per SMS, E-Mail oder Fax sind möglich. Für Mietverträge gilt allerdings im allgemeinen diese Regelung nicht. Ein Mietvertrag muss also in Schriftform mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift gekündigt werden.
Kündigen eines Mietvertrags auf unbestimmte Zeit
Üblicherweise werden Mietverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Zeitlich befristete Verträge kommen in der Praxis seltener vor. Für Mieter ist es relativ einfach, einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag zu kündigen. Denn die im BGB festgelegten Regelungen zum Mietrecht dienen hauptsächlich dem Schutz der Mieter. Umgekehrt ist es für einen Vermieter etwas komplizierter, eine Wohnung zu kündigen.
Kündigungsfristen
Be einem unbefristeten Mietvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, vor allem wenn Angaben hierzu im Vertrag fehlen. Drei Monate zum Ende des Monats sind üblich. Dazu muss das Kündigungsschreiben dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats vorliegen. Kommt die Kündigung erst am vierten Werktag eines Monats beim Vermieter an, dann endet der Vertrag einen Monat später.
Beispiel: Die Kündigung eines Mietvertrages geht am 03. Juli beim Vermieter ein. Dann endet der Vertrag zum 30. September. Erhält der Vermieter das Schreiben am 5. Juli, gilt der Mietvertrag bis zum 31. Oktober.
Für die Kündigung eines Mietvertrages gilt: Es ist nicht das Datum des Poststempels entscheidend, sondern der Tag der Zustellung. Damit eine Kündigung fristgerecht zugestellt wird, kann man sie persönlich beim Vermieter abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen oder man schickt den Brief per Einwurf-Einschreiben.
Inhalt einer ordentlichen Kündigung
Ein Kündigungsschreiben muss tatsächlich nur wenige Inhalte ausweisen. Der Absender und die Adresse des Vermieters sind selbstverständlich. Es reicht ein kurzer Satz, dass die Wohnung XY fristgerecht zum Termin XY gekündigt wird. Nützlich ist es, um eine schriftliche Bestätigung zu bitten und einen Übergabetermin zu nennen.