Vordruck Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein Testament, das Ehepartner zusammen aufsetzen. Dahinter steht der Gedanke, dass Ehepaare regelmäßig zusammen entscheiden möchten, was geschieht, wenn beide oder einer der beiden stirbt. Dieses Testament kann nur von verheirateten Partnern oder von eingetragenen Lebenspartnern geschlossen werden.

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Das Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein Testament, das Ehepartner zusammen aufsetzen. Dahinter steht der Gedanke, dass Ehepaare regelmäßig zusammen entscheiden möchten, was geschieht, wenn beide oder einer der beiden stirbt. Dieses Testament kann nur von verheirateten Partnern oder von eingetragenen Lebenspartnern geschlossen werden.

Was ist das Berliner Testament und wann kommt es zum Einsatz?

Das Berliner Testament ist letztlich ein bestimmter Fall eines gemeinschaftlichen Testaments. Die Ehepartner setzen sich hierbei gegenseitig zum Erben ein, das bedeutet, dass der, der den anderen überlebt, diesen auch beerbt. Weiterhin wird festgelegt, dass der überlebende Ehepartner das Vermögen an einen Dritten, in der Regel die gemeinsamen Kinder, vererbt.

Wichtig ist, dass der überlebende Ehegatte klar als Alleinerbe bezeichnet wird. Bei Zweifeln bei der Auslegung kann es sonst passieren, dass die gesetzliche Erbfolge zum Einsatz kommt, bei der der überlebende Ehegatte zwar auch einen Teil des Vermögens erbt, aber eben nicht das gesamte Vermögen.

Welche Vorteile gibt es?

Der große Vorteil und der Hauptzweck dieses Testament ist es, dass das Vermögen in seiner Gänze auf den anderen Ehepartner übergeht. Regelmäßig macht das gemeinsam bewohnte Haus den größten Teil des Vermögens aus. So kann der überlebende Ehegatte dieses weiterhin bewohnen und muss es nicht verkaufen, um weitere Erben auszuzahlen. Der Gedanke dahinter ist, dass das gemeinsame Haus mehr oder weniger gemeinsam erwirtschaftet wurde und daher gesichert werden soll.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das Berliner Testament den überlebenden Partner bindet. Er kann sich nicht über den Willen des Verstorbenen hinwegsetzen und beispielsweise die gemeinsamen Kinder enterben, um das Vermögen einer dritten Personen zu vermachen, § 2270 BGB.

Eine Lösung vom Berliner Testament ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich und das meist auch nur zu Lebzeiten beider Ehegatten.

Welche Nachteile gibt es?

Zu rechnen ist in erster Linie mit steuerlichen Nachteilen. Je höher das Vermögen ist, das durch eine Erbschaft erlangt wird, desto mehr Steuern müssen hierfür gezahlt werden. Kinder, die den letzten Ehegatten beerben, erhalten so gesehen ein “doppeltes Vermögen” – das des Erstverstorbenen und das des nunmehr Verstorbenen.

Was sind Trennungs- und Einheitslösung?

Das gemeinschaftliche Testament kann entweder in der Trennungslösung oder in der Einheitslösung aufgesetzt werden.

Die Trennungslösung bedeutet, dass die Ehegatten sich gegenseitig zum Vorerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben. Die Vermögensmassen der Ehegatten bleiben so getrennt, was die Konsequenz hat, dass der überlebende Ehegatte Verfügungsbeschränkungen unterliegt. Er kann das Erbe nicht einfach “verpulvern”; so kann er beispielsweise Immobilien aus dem Nachlass nicht übereignen. Dies stellt sicher, dass für die Nacherben das Erbe erhalten bleibt.

Die Einheitslösung macht den Ehegatten zum Alleinerben. Er kann so mit dem Erbe nach seinem Belieben verfahren, Verfügungsbeschränkungen bestehen nicht. Die Kinder sind lediglich Schlusserben und beerben nur den überlebenden Ehegatten mit dem, was dieser eben von dem Erbe übrig lässt. In diesem Fall muss der überlebende Ehegatte aber den Pflichtteil an die Kinder auszahlen, was das Vermögen verringert, das er wiederum vom Erstverstorbenen erhält.

Wie muss das Berliner Testament aussehen?

Das gemeinschaftliche Testament muss von (mindestens) einem der Ehepartner handschriftlich verfasst und von beiden Ehegatten unterschrieben werden. Ein getipptes Testament ist unwirksam. Das Testament sollte Ort und Datum der Entstehung ausweisen. Der Ehegatte, der lediglich unterschreibt, sollte seine Unterschrift ebenfalls mit Ort und Datum kennzeichnen. Die Unterschriften erfolgen beide im besten Fall mit dem vollen Namen, um Unsicherheiten bei der späteren Auslegung zu vermeiden.

Wenn das Testament aus mehreren Seiten besteht, sind alle Seiten von beiden Ehegatten zu unterschreiben und zu nummerieren. Gerade in diesem Fall ist es sinnvoll, alle Seiten im Anschluss in einen Umschlag zu legen und diesen zu verschließen. So gehen keine Seiten verloren.

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