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Wer für seine Steuererklärung eine Bescheinigung über den gezahlten Versicherungsbeitrag benötigt, kann die jährliche Beitragsrechnung oder den Versicherungsschein als Nachweis über die gezahlten Versicherungsbeiträge nutzen. Dies wird üblicherweise vom Finanzamt als Nachweis akzeptiert.
Finanzamtbescheinigung der Versicherungen
Stehen die aktuellen Versicherungsscheine nicht zur Verfügung, lassen sich die Bescheinigungen für das Finanzamt bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften anfordern.
Viele Gesellschaften bieten die Möglichkeit, eine Bescheinigung für das Finanzamt online anzufordern. Für jeden Vertrag kann ein Dokument als „Finanzamtbescheinigung angefordert werden. Hierzu ist eine Registrierung als Kunde nötig. Die Bescheinigungen können für jeden Vertrag einzeln eingestellt werden. In der Regel versenden die Versicherungen Bescheinigungen nicht per Post.
Folgende Versicherungen können steuerlich begünstigt werden:
Bei den sachgebundenen Versicherungen sind dies die Privathaftpflichtversicherungen, wie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, eine Hundehaftpflichtversicherung bzw. Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung findet Berücksichtigung, allerdings ohne Teil- und Vollkasko. Auch bei einem Fahrzeugwechsel enthalten die Bescheinigungen eine Summe aller Haftpflichtbeiträge. Die Versicherungsbeiträge in der Kasko-Versicherung finden steuerlich keine Berücksichtigung.
Eine Gebäudeversicherung kann nur steuerlich angerechnet werden, wenn das Gebäude oder die Wohnung vermietet ist.
Zu den personengebundenen Versicherungen zählen beispielsweise Lebensversicherungen oder eine Private Unfallversicherung, die je nach Vertragsart steuerlich begünstigt werden. Krankenzusatzversicherungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen können ebenfalls in die Steuererklärung eingehen und sich minimierend auf die Einkommensteuer auswirken.
Versicherungen können entweder als Sonderausgaben oder als Werbekosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Sonderausgaben
Folgenden Versicherungen sind als Sonderausgaben abzugsfähig, sofern sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind:
Unter die Altersvorsorge fallen die Rentenversicherung, zertifizierte Rentenverträge oder die Riester-Rente. Unter Sonderausgabenfallen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und weitere Vorsorgeaufwendungen, wie Arbeitslosenversicherung, Kfz-Haftpflicht und Privathaftpflichtversicherung, Lebensversicherung oder die Unfallversicherung uvm.
Höchstgrenzen bei Vorsorgeaufwendungen
Zwischen Sonstigen Vorsorge– und Altersvorsorgeaufwendungen wird generell unterschieden. Hier sind immer Höchstgrenzen zu beachten. SO können beispielsweise die Beiträge für eine Krankenzusatzversicherung nur dann angerechnet werden, wenn nicht bereits der jeweils geltende Höchstbetrag erreicht worden ist.
Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten
Selbständige und Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Inventarversicherung o.ä. als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Der Vordruck ermöglicht es, die Beitragsbescheinigungen für das Finanzamt zu erstellen. Der Text kann individuell angepasst werden, wichtig es, das Steuerjahr korrekt einzutragen.