Description
Patienten können in persönlichen Angelegenheiten vorsorgen für den Fall, dass sie geschäftsunfähig werden oder nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Sie haben das Recht hierzu. Drei Möglichkeiten bieten sich an: Vordrucke für die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Denn liegt beispielsweise keine Patientenverfügung vor, entscheiden Dritte – Ärzte, Pfleger, Angehörige, Bevollmächtigte – über Pflegemaßnahmen oder medizinische Behandlung.
Was ist ein Vordruck für eine Patientenverfügung?
Dort legen Patienten vorab fest, welche ärztlichen Maßnahmen und medizinische Behandlung gewünscht bzw. nicht gewünscht wird. Die Patientenverfügung kann jederzeit bis zu dem Moment, da man sich nicht mehr äußern kann, in Teilen geändert oder in Gänze verworfen werden. Jede volljährige geschäftsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Sie kann formlos gehalten werden, muss jedoch zwingend unterschrieben sein.
Eine Patientenverfügung ist von Pflegepersonal und Ärzten als verbindlich einzuhalten, sobald der Fall eintritt, für den vorgesorgt worden ist. Damit eine Patientenverfügung allgemein anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte bestimmte Bedingungen erfüllen.
Inhalt und Form Patientenverfügung Vordruck
Zu Beginn sind unbedingt Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift zu nennen (Eingangsformel). Die Lebenssituation, für die eine Patientenverfügung Gültigkeit hat, muss so genau wie möglich dargelegt werden. Ebenso müssen konkrete Angaben zur Schmerzbehandlung, zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder zu künstlicher Ernährung enthalten sein. In einer Patientenverfügung können Sterbeort oder -begleitung festgelegt werden.
Außerdem werden Aussagen getroffen, zum Widerruf, zur Auslegung und Durchsetzung. Ein Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen, wie Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht sollte enthalten sein. Am Ende muss eine Patientenverfügung mit Datum und Unterschrift versehen sein. Damit sie ihre Gültigkeit behält, wird sie am besten alle zwei bis drei Jahre durch eine erneute Unterschrift bestätigt.
Weiteres Tipps
Als Zeuge kann eine weitere Person zusätzlich unterschreiben. Die Patientenverfügung kann in Kopie beim Hausarzt und bei Angehörigen hinterlegt werden. Das Original kann zu Hause aufbewahrt werden, an einem Ort, der leicht zugänglich oder Familienmitgliedern bekannt ist. Es gibt auch zentrale Register, die das Original aufbewahren.
Bei Angaben zur medizinischen Behandlung können sich Patienten bei ihrem Arzt beraten lassen; auch Hospize bieten teilweise Beratungen hierzu an. Erste Informationen und Hilfestellungen lassen sich auch in diversen Broschüren nachlesen.
Verbände und Organisationen bieten Formulare für Patientenverfügungen als Download.