Änderung Bank­verbindung

Sie sind umgezogen oder haben aus anderen Gründen ein neues Konto eröffnet oder Ihr Geldinstitut gewechselt? Dann sollten Sie so rasch wie möglich, alle Firmen und Geschäftspartner, die eine Einzugsermächtigung besitzen, über die neue Bankverbindung informieren. Denn bei fehlerhaften Abbuchungen können Gebühren für Rückbuchungen oder -Lastschriften fällig werden.

Eine Vorlage erleichtert die Arbeit für diese Mitteilung ungemein. Sie kann ganz einfach gespeichert, gedruckt und geändert werden.

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Beschreibung

Der Absender bleibt bestehen, die Adressaten müssen nur jeweils eingegeben werden. Die Betreffzeile ‚Änderung der Bankverbindung‘ sollte sich deutlich abheben. Nach der Anrede folgen eigentlich nur zwei Sätze über die Änderung der Bankverbindung zu einem bestimmten Datum. Genannt werden dann Kontoinhaber, IBAN und BIC und der Name der Bank. Das Schreiben ist nur gültig, wenn es eigenhändig unterzeichnet ist.

Bei mehreren Vertrags- und Kontonutzern, zum Beispiel Ehepaaren, kann man folgende Textpassage verwenden: “hiermit teilen wir Ihnen unsere neue Bankverbindung mit: …”. Der Betreff lautet entsprechend: “Änderung unserer Bankverbindung”. Und im letzten Satz steht dann: “Wir bitten um eine Bestätigung über den Eingang unserer neuen Bankverbindung”. Beide Unterschriften nicht vergessen!

Um ganz sicher zu gehen, gehen Sie am besten die Kontoauszüge eines Jahres durch, denn sicher werden auch von Ihrem Konto monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge abgebucht. Viele Institute bieten auch eine Checkliste zum Thema „Konto wechseln“, die ebenfalls wertvolle Tipps und Hinweise geben kann.

Zahlungspartner, die über eine neue Bankverbindung informiert werden müssen, sind zum Beispiel:

  1. Arbeitgeber, Versorgungsämter der Länder
  2. Arbeitsagentur, Kindergeldstelle, etc., Einwohnermeldeamt
  3. Finanzamt, Steuerberater
  4. Vermieter
  5. Wasser-/Strom-/Gas-Anbieter
  6. Behörden für Grundsteuer, Hundesteuer, KFZ-Steuer
  7. Telefonanbieter, Mobilfunkanbieter, Internetanbieter, GEZ
  8. Ärzte und Krankenversicherungen
  9. Versicherungen (Lebens-, Haftpflicht, Kfz-, Rechtschutzversicherung, etc.)
  10. Bankverträge wie Bausparvertrag, Darlehen,
  11. Abos von Zeitungen, Zeitschriften, Bio-Lebensmittel,
  12. Sportvereine, Parteien, Fördervereine, Clubbeiträge,

In der Regel muss eine Änderung der Bankverbindung aus datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich bei Behörden und Versorgungsämtern eingehen. Eine E-Mail reicht nicht aus. Damit Änderungen für die nächste Lohnzahlung berücksichtigt werden können, muss diese etwa vier Wochen vorher eingegangen sein.

Viele Behörden und Versicherungen bieten den Service, Kontoänderungen online mitzuteilen. So zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, die aber trotz dieses Angebots darauf hinweist, dass Rentner sich über das Vorgehen informieren können.

Nach dem Wechsel der Bankverbindung sollte man das alte Konto nicht sofort kündigen, sondern noch ein oder zwei Monate bestehen lassen. So lässt sich überprüfen, ob alle Partner angeschrieben wurden bzw. ob der Brief tatsächlich alle erreicht hat. Haben die Vertragspartner die entsprechenden Bankverbindungen noch nicht geändert, sollte man diese noch einmal darauf hinweisen.

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