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Satzungsänderung Verein
Um als juristische Person Rechtsfähigkeit zu erlangen, benötigt ein Verein eine Satzung. Die Satzung wird von den Vereinsmitgliedern beschlossen, muss jedoch den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Zu den Mindestanforderungen gehören der Name und Zweck des Vereins, der Vereinssitz sowie die Bestimmung, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Das Vereinsregister wird bei dem für den Sitz des Vereins zuständigen Amtsgericht geführt.
Die Anmeldung ist von den Vorstandmitgliedern eigenhändig zu unterschreiben, die Unterschriften sind öffentlich, das heißt in der Regel durch einen Notar, zu beglaubigen. In einigen Bundesländern können Unterschriftsbeglaubigungen auch von anderen Stellen vorgenommen werden. Der Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister ist eine Abschrift der Satzung beizufügen. Beschließen die Vereinsmitglieder eine Änderung der Satzung, so ist diese Änderung ebenfalls zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden.