Vordruck Kaufvertrag gebrauchter Motorroller

Als Kaufvertrag wird ein schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet, welcher den Inhaberwechsel an einem Recht oder den Eigentumswechsels an einer Sache beschreibt. Dieser Wechsel erfolgt generell entgeltlich, als Gegenleistung wird hierfür meistens die Form der Geldzahlung bestimmt.
Ein Kaufvertrag für einen gebrauchten Motorroller ist deshalb so wichtig, damit sowohl der Verkäufer als auch der Käufer rechtlich abgesichert sind und spätere Schwierigkeiten vermieden werden können, denn in einem Kaufvertrag werden alle Vereinbarungen eindeutig geregelt. Diese Angaben beziehen sich auf den Käufer, den Verkäufer, das zu verkaufende Fahrzeug, die Bezahlung und die Abwicklung des Verkaufs. Sie möchten ein gebrauchtes Mofa oder Moped verkaufen? Dann empfehlen wir die spezielle Vorlage Kaufvertrag gebrauchtes Mofa als DOC zum freien Editieren.

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Beschreibung

Viele kennen es: Der alte Roller steht irgendwo herum und wird nicht mehr gebraucht. Höchste Zeit, ihn zu verkaufen. Doch was genau wäre vorher wissenswert? Hier die wichtigsten Infos, welche man über den Kauf bzw. Verkauf eines Motorrollers haben sollte:

Was muss im Kaufvertrag stehen?

Wie gerade schon angesprochen, werden Daten zum Käufer, Verkäufer, Fahrzeug, Bezahlung und Abwicklung in den Vertrag geschrieben. Die meisten Verträge beginnen mit den Daten des Käufers und Verkäufers, doch das kann individuell geregelt werden. Hierbei wird der Name und Vorname, die komplette Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) sowie eine Telefonnummer und das Geburtsdatum angegeben. Um ganz sicher zu sein, dass es sich um die richtige Person handelt, wird angeraten, auch die Nummer des Personalausweises zu hinterlegen.

Des Weiteren kommen anschließend die Angaben zum Roller. Hier wird die Marke, das Baujahr und der Typ hinterlegt. Zusätzlich kann noch das Datum der Erstzulassung, der aktuelle Kilometerstand und die Anzahl der Vorbesitzer aufgenommen werden. Ganz wichtig ist jedoch, die Fahrzeug-ID mit aufzunehmen, um die Identität des Rollers nachweisen zu können.

Nun folgt die Angabe zum Preis. Die Kosten werden meistens zweifach aufgeführt, einmal als Zahl und einmal ausgeschrieben als Wort. Hier sollte ebenfalls angegeben werden, ob zum Roller selbst noch zusätzliche Teile, wie beispielsweise Zubehör oder Ersatzteile, im Preis inbegriffen sind bzw. mitverkauft werden.

Weiterhin folgt der rechtliche Teil. In diesem Abschnitt wird angegeben, zu welchen Bedingungen der Motorroller verkauft wird. Hier wäre der richtige Platz, um anzugeben, ob der Roller bereits einen Unfall hatte oder ob es sich um ein Importfahrzeug, etc. handelt. Zur eigenen Sicherheit sollte ein wichtiger Zusatz angemerkt werden, nämlich die Zusicherung, dass das Fahrzeug dem Verkäufer vollumfänglich gehört. Dies lässt sich mit einem einfach Satz einbringen, z.B. Der Verkäufer sichert zu, dass der Motorroller inklusive Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist.

Anschließend können noch Sondervereinbarung aufgenommen und notiert werden. Am besten sollte etwas Platz gelassen werden, falls spontan noch Unklarheiten geklärt werden müssen und im Kaufvertrag vermerkt werden sollten.

Zu guter Letzt folgen die Unterschrifen des Käufers und Verkäufers, sowie der Verweis, dass das Fahrzeug gekauft wird wie gesehen und aus Seiten des Verkäufers keine Garantieansprüche geltend gemacht werden können, beispielsweise mit einem Vermerk zum Gewährleistungsausschluss.

Gibt es einen Unterschied zum KFZ-Kaufvertrag?

Ja, den gibt es! Die Unterscheidung hierbei liegt darin, dass jeder Roller, ähnlich wie bei Fahrrädern, eine Rahmennummer eingraviert hat, welche sich je nach Marke auf unterschiedlichen Stellen des Rollers befindet. Wer die Nummer nicht auf Anhieb findet, kann in der Betreibserlaubnis nachlesen, dort steht beschrieben, wo die Nummer eingraviert ist. Diese sollte unbedingt überprüft und mit der Nummer im Fahrzeugschein verglichen werden, bevor das Fahrzeug gekauft wird. Diese Rahmennummer wird bei Musterkaufverträgen eines Autos nicht angegeben, da sie bei KFZ`s nicht von Belangen ist.

Gilt der Kaufvertrag einer Privatperson als rechtsgültig?

Grundsätzlich ist jeder Vertrag rechtsgültig, wenn er den Grundlagen des Vertragsrecht entspricht. Im Vertragsrecht wird geregelt, dass jede Person, welche geschäftsfähig und volljährig ist, seine Willenserklärung zum Kauf / Verkauf abgeben kann. Sollte einer der beiden Punkte nicht gewährleistet sein, muss eine unterschriebene Vollmacht des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Wenn diese beidseitige Willenserklärung anschließend unterschrieben wird und der Vertrag keine grob fahrlässigen Fehler enthält, gilt das Dokument als rechtliche Grundlage.

Hier also eine kleine Zusammenfassung: Daten des Käufers und des Verkäufers müssen im Kaufvetrag aufgelistet sein, wichtig hierbei ist die Personalausweisnummer um jegliche Identifikationsfehler auszuschließen. Ebenso müssen alle Angaben zum Fahrzeug korrekt sein, inklusive Rahmennummer. Sollten all diese Punkte beachtet werden, steht dem Motorrollerkauf bzw. -verkauf nichts mehr im Weg.

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