Vordruck Antrag Steuerklassenwechsel

Ein Steuerklassenwechsel ist immer dann möglich, wenn sich der Familienstand des Steuerzahlers ändert. In einigen Fällen ist der Steuerklassenwechsel sogar verpflichtend.
Dabei gilt: Die freie Wahl der der Steuerklasse betrifft grundsätzlich nur Ehepaare, sowie Lebenspartner die gemeinsam eingetragen sind. Fordern Sie unser Formular zum Steuerklassenwechsel hier an.

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Beschreibung

Bei einem Antrag auf einen Steuerklassenwechsel, müssen zunächst einige wichtige Fakten berücksichtigt werden.

Zu diesen Fakten zählen:

  • Ein Steuerklassenwechsel kann ausschließlich beim Finanzamt beantragt und durchgeführt werden
  • Es wird dazu ein eigenes Formular vom Finanzamt benötigt
  • Verheiratete Partner sind automatisch in der 4. Steuerklasse
  • Diese kann allerdings in eine andere Steuerklassenkombination geändert werden

Wie die Steuerklasse beim Finanzamt geändert wird

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Steuerklasse beim Finanzamt zu ändern.
Ein Steuerklassenwechsel ist immer dann möglich, wenn sich der Familienstand des Steuerzahlers ändert. In einigen Fällen ist der Steuerklassenwechsel sogar verpflichtend.
Dabei gilt: Die freie Wahl der der Steuerklasse betrifft grundsätzlich nur Ehepaare, sowie Lebenspartner die gemeinsam eingetragen sind.
Diesen Steuerzahlern stehen drei verschiedene Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Für alle anderen gelten festgelegte Steuerklassen, diese können im Normalfall nicht geändert werden.

Wie bereits erwähnt sind Ehepaare nach dem heiraten in der vierten Steuerklasse. Diese ist besonders günstig, wenn das Paar in etwa gleich hohe Einkünfte hat.
Wenn Gehälter weit auseinander liegen, bietet sich am besten die Steuerklassenkombination 3/5 an. Mit dem Antrag für den Steuerklassenwechsel, können Ehepaare die Steuerklasse beim Finanzamt ändern lassen.
Alleinstehende Personen ohne Kinder sind in der Regel in die Steuerklasse 1 eingestuft. Hingegen sind alleinstehende Personen mit Kindern in der Steuerklasse 2.
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind mittlerweile mit Verheirateten gleichgestellt, diese können ebenso wie verheiratete Ehepaare auf drei Steuerklassenkombinationen zurückgreifen.

Die unterschiedlichen Steuerklassen

Für einen Antrag zum Steuerklassenwechsel sollte man wissen, für wen welche Steuerklasse gilt:

  • In die Steuerklasse 1 fallen Verwitwete, Ledige, Geschiedene und getrennt Lebende
  • In die Steuerklasse 2 fallen Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht
  • In der Steuerklasse 3 befinden sich eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Ehepaare, für Partner mit höherem Einkommen
  • Die Steuerklasse 4 ist ebenfalls für eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehepaare mit etwa gleich hohen Einkünften
  • Die Steuerklasse 5 ist für eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehepaare wo ein Partner ein niedrigeres Einkommen hat
  • Die Steuerklasse 6 ist für Personen mit einem Zweiteinkommen oder mit mehreren Nebenjobs

Aus welchen Gründen sollte die Steuerklasse beim Finanzamt geändert werden?

Grundsätzlich können nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften die Steuerklasse auswählen. In welchen Situationen ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist und wann ein Wechsel auch für Ledige und Alleinerziehende ratsam wäre, erschließt sich aus folgenden Punkten:

  • Nach einer Scheidung hat dies auch Einfluss auf die Steuerklassen. Im Jahr der Scheidung können die Partner weiterhin in ihrer Steuerklasse bleiben.
  • Bekommt ein Ehepaar Nachwuchs, wirkt sich dies nicht auf die Steuerklasse aus. Eine ledige Person mit Kind, kann von Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 2 wechseln.
  • Wer heiratet oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befindet, der wird automatisch von Steuerklasse 1 oder 2 in die Steuerklasse 4 verlegt.
  • Bei Tod des Ehepartners, kann die hinterbliebene und verwitwete Person für das Jahr des Todes und auch im darauffolgenden Jahr, nach Steuerklasse 3 verlangt werden. Nach dieser Zeit wird der Witwer oder die Witwe wieder Steuerklasse 1 zugeordnet.
  • Wenn sich das Einkommen verändert, kann es für Ehepaare von Vorteil sein, die Steuerklasse beim Finanzamt zu ändern.

Welche Angaben müssen im Antrag für den Steuerklassenwechsel gemacht werden?

Im Formular müssen nur wenige Angaben gemacht werden. Unter anderem muss der Name und Geburtsname, das Geburtsdatum, der Wohnort und der Familienstand eingetragen sein.

Häufige Fragen

In welchem Fall muss die Steuerklasse geändert werden?
Grundsätzlich bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes (bei Alleinerziehenden), Tod des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners

Wann sollte man wechseln?
Bei Heirat oder einem deutlichen Gehaltssprung

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