Vorlage Gewerbeanmeldung

Wer in die Selbstständigkeit startet braucht eine Gewerbeanmeldung. Ausnahmen sind hier Freiberufler und Selbstständige in der Landwirtschaft. Liegen diese Ausnahmen nicht vor, ist die Anmeldung fürs Gewerbe nötig. Das Gewerbe selbst kann jeder anmelden, der vorhat sich entsprechend selbstständig tätig zu machen und all jene, die einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen. Das Formular für die Gewerbeanmeldung können Sie hier anfordern:

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Beschreibung

Die Gewerbeanmeldung selbst ist nicht so schwer, wie viele denken. Sie erfolgt beim zuständigen Amt der jeweiligen Kommune, meist Teil des Ordnungsamts. Das Gewerbeamt nimmt dabei die Anmeldung sowohl schriftlich als auch persönlich entgegen, mittlerweile ist auch die moderne Variante per Mail möglich – dies kann entsprechend vorab beim Amt erfragt oder im Internet nachgelesen werden.
Höchstes Gebot ist, dass die Gewerbeanmeldung vom Gewerbetreibenden selbst vorgenommen wird. Dies ist bei einem Einzelunternehmen entsprechend der Selbstständige, bei einer GmbH der geschäftsführende Gesellschafter und bei einer KG der oder die vertretenden Geschäftsführer.

Für die Anmeldung ist der Personalausweis unabdingbar. Ist bereits ein Eintrag ins Handelsregister erfolgt, wird auch dieser zur Vorlage benötigt. Anschließend ist es üblich, dass das Gewerbeamt weitere Institute wie die IHK informiert und die Unterlagen für das Finanzamt bereitstellt.

Was ist alles zu beachten?

Wenn auch die Anmeldung recht einfach ist, bietet das Anmelden eines Gewerbe einige Stolperfallen, die mit Vorkenntnissen entsprechend vermieden werden können.

Besonders nach Erhalt der Formulare fürs Finanzamt ist es anzuraten, diese nicht allein auszufüllen. Das Hinzuziehen des Beraters der Existenzgründung hilft sowohl dabei, die zahlreichen Fragen zu beantworten und sorgt zugleich dafür, dass durch unbewusste Fehler keine Schwierigkeiten entstehen.

Soll eine Gewerbe im Handwerk gemeldet werden, sind besonders viele Reglementierungen zu beachten. Dabei an erster Stelle: Ein Gewerbe kann nur anmelden, wer einen Meisterbrief besitzt.
Gibt es in einem bereits bestehenden Betrieb einen technischen Betriebsleiter, ist zudem eine entsprechende Zustimmung und Zulassung nötig.
Zudem wird ein Nachweis der Krankenkasse zur gesetzlichen Sozialversicherung nötig.

Doch auch andere Branchen bedingen zusätzliche Zulassungen und Nachweise.
Dazu zählen die uberwachenden Berufe (z.B. Dedektei, Ehe- und Partnervermittlungen).
Hier sind es 3 Faktoren, die herzigt werden müssen.

  1. Persönliche Zuverlässigkeit
    Diese wird über die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis belegt.
  2. Voraussetzungen der Sachebene
    Hierbei wird zumeist das Schuldnerverzeichnis verlangt sowie eine Einsicht über die Gewerberäume.
  3. fachliche Kompetenz

Hierbei wird der Nachweis einer entsprechenden Weiterbildung (z. B. Über die IHK) oder einen entsprechenden Studiennachweis verlangt.

Somit lassen sich folgende Unterlagen zur Gewerbeanmeldung – je nach Gewerbe – zusammenfassen:

  1. Personalausweis
    Handelsregistereintrag
    Meisterbrief
    Zustimmung von Betriebsseite
    Polizeiliches Führungszeugnis
    Schuldnerverzeichnis
    Nachweis über Studium oder Weiterbildung

Kosten der Gewerbeanmeldung

Die Kosten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und können zwischen 20 und 60 Euro betragen. Eine Gewerbeummeldung schlägt mit etwa 20 Euro zu Buche.

Hierbei ist zu erwähnen, dass eine Ummeldung eines Gewerbes ebenfalls wie eine Anmeldung vollzogen wird.

Zusätzlich müssen trotz Gewerbefreiheit in einigen Branchen bestimmte Formen genehmigt werden. Darunter fällt z. B. Jeder Einzelhandel, der mit Hackfleisch, Arzneien oder Wirbeltieren handeln möchte. Gleiches gilt für Waffen und Munition.

Ein weiterer Zusatz trifft ausländische Bürger. Hier muss eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden. Zudem muss von der jeweiligen Behörde eine Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes gestellt werden.

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