Corona Informationsblatt der BGW für Friseure

Die Corona-Pandemie kann nur dann wirkungsvoll eingedämmt werden, wenn wichtige Maßnahmen umgesetzt werden. Ein bedeutendes Element bei diesen Strategien ist es, möglicherweise entstandene Infektionsketten professionell zu analysieren und zügig zu unterbrechen. So können weitere Ansteckungen oft vermieden werden.

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Beschreibung

Friseure oder auch das Restaurant können nach den Ausgangs- und Betriebsbeschränkungen nun in aller Regel wieder tätig sein. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Kundendatenformular und ein Informationsblatt bereitgestellt werden.

Beides wurde von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege entwickelt und dient dazu, mögliche Infektionsketten optimal nachverfolgen und unterbrechen zu können. So können die Infektionszahlen erfreulich beeinflusst werden.

Friseure und das Restaurant sind dazu verpflichtet, mit dem Informationsblatt die Aufklärungspflicht für die Corona-Maßnahmen zuverlässig umzusetzen. Sie ist mit dem Corona Informationsblatt der BGW umfassend möglich. Zudem ist es wichtig, dass Kunden ein Kundendatenformular ausfüllen werden. Damit kann die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass in einem Infektionsfall alle Personen ermittelt werden, die sich zusamen mit dem oder der Erkrankten im Restaurant oder bei einem der Friseure aufgehalten haben.

Selbstverständlich werden die Daten, die mit dem Kundendatenformular gesammelt werden nur dafür eingesetzt, die Corona-Pandemie zu verringern. Eine Weitergabe an an andere Personen ist nicht gestattet und wird auch nicht durchgeführt.

Zusätzliche Information

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