Medikationsplan Muster

Im Idealfall dient die Einnahme von Medikamenten der erfolgreichen Therapie einer Krankheit. Dabei gibt es jedoch eine ganze Reihe von Risiken, die sich nicht von der Hand weisen lassen. Gerade wenn ein Patient mehrere verschiedene Arzneimittel einnehmen muss, birgt das Gefahren für die Gesundheit.

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Beschreibung

Ein Medikationsplan kann hier Abhilfe schaffen und für Sicherheit sorgen, indem Betroffene einen genauen Überblick über ihre Medikamente und deren Einnahmezeitpunkte erhalten. Durch ihn lassen sich unter anderem Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln vermeiden, sodass gesundheitliche Risiken für den Patienten minimiert werden können.

Anspruch auf bundeseinheitlichen Medikationsplan

Seit 2016 haben Patienten einen Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Voraussetzung dafür ist, dass sie für mindestens 28 Tage gleichzeitig drei oder mehr von der Krankenkasse übernommene Medikamente einnehmen müssen.

Die Einführung wurde im Rahmen des E-Health-Gesetzes beschlossen, um Patienten dabei zu unterstützen, ihre Medikamente richtig einzunehmen.

Vorteile eines einheitlichen Medikationsplans

Der wesentliche Vorteil eines einheitlichen Medikationsplans, der für alle Ärzte gleichermaßen verbindlich ist, liegt in der leichteren Bearbeitung durch verschiedene Personen. Da Aufbau und erforderliche Inhalte stets gleich sind, lassen sich Missverständnisse und Fehler bei der Aktualisierung des Plans vermeiden. Das sorgt für eine zusätzliche Sicherheit der Patienten.

Technische Voraussetzungen in Arztpraxen

Um mit dem bundeseinheitlichen Medikationsplan arbeiten zu können, benötigen Ärzte ein entsprechendes Softwaremodul im Verwaltungssystem ihrer Praxis. Dabei gilt es die die Vorgaben der Bundesärztekammer, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sowie der KBV zu erfüllen.

Die verwendete Software muss auf die vorhandene Dokumentation zurückgreifen und aus den Daten eine Liste mit Vorschlägen für den Medikationsplan generieren können.

Erforderliche Angaben im Medikationsplan

Beim Ausstellen des bundeseinheitlichen Medikationsplans müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden, sodass der Plan alle für den Patienten relevanten Daten enthält.

Folgende Angaben dürfen im Medikationsplan nicht fehlen:

  • Persönliche Daten des Patienten
  • Name des Ausstellers und Datum der Erstellung, beziehungsweise Änderung
  • Der Wirkstoff des Arzneimittels
  • Der Handelsname des genutzten Präparats
  • Die Wirkstärke, die verordnet wurde
  • Die Darreichungsform des Medikaments
  • Zeitpunkt der Einnahme
  • Menge, die eingenommen werden muss
  • Grund für die Einnahme des jeweiligen Arzneimittels
  • Gegebenenfalls weitere Hinweise zur richtigen Anwendung

Ein Barcode auf dem Medikationsplan ermöglicht das Einlesen der Daten durch Ärzte und Apotheker unabhängig von der verwendeten Software.

Der Medikationsplan soll alle Arzneimittel, die ein Patient einnimmt, enthalten. Präparate, die ein anderer Arzt verordnet hat, müssen daher ergänzt werden, sofern dem ausstellenden Mediziner dazu verlässliche Informationen (zum Beispiel in Form eines Arztbriefes) vorliegen.

Der Medikationsplan in elektronischer Form

Künftig soll der bundeseinheitliche Medikationsplan auch auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden. Dabei gelten die selben Anspruchsvoraussetzungen wie für die Papierform.

Es bleibt jedoch den Patienten überlassen, ob sie von der Möglichkeit des elektronischen Medikationsplans Gebrauch machen wollen und ob sie Ärzten und Apothekern Zugriff auf die dort gespeicherten Daten gewähren möchten. Wer dies nicht möchte, kann von seinem Arzt auch weiterhin das Ausstellen eines schriftlichen Medikationsplans verlangen.

Wer ist für die Ausstellung verantwortlich?

Für das Erstellen des Medikationsplans ist der Arzt, der den betroffenen Patienten hauptsächlich betreut, verantwortlich. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Hausarzt. Die Ausstellung kann aber auch durch einen Facharzt übernommen werden. Darüber hinaus müssen Apotheken den Plan bei Änderungen der Medikation ändern, falls der Patient dies wünscht.

Ausnahmen vom bundeseinheitlichen Medikationsplan

Generell gilt, dass alle Patienten einen Anspruch darauf haben, von ihrem Arzt einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erstellt zu bekommen. Sofern es Einzelfälle erforderlich machen, können aber auch weiterhin spezielle Pläne erstellt werden, in denen sich die notwendigen Informationen besser darstellen lassen.

Muster-Medikationsplan für den Privatgebrauch downloaden

Wir haben für Sie eine Vorlage für einen Medikationsplan für den Privatgebrauch erstellt. Diesen können Sie sich hier als Hilfestellung für die Einnahme Ihrer Arzneimittel herunterladen. Sie erhalten unseren Muster-Medikationsplan wahlweise als PDF-Dokument oder als Word-Datei und können in ihm alle erforderlichen Informationen eintragen.

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