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Nach wie vor sind viele Menschen der Ansicht, dass es Arbeitgebern nicht gestattet ist, Mitarbeitern während einer Krankheit zu kündigen. Streng genommen ist jedoch genau das Gegenteil der Fall. Denn in bestimmten Situationen ist es sogar möglich, die Krankheit als Kündigungsgrund anzugeben.
Dafür müssen zwar bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dennoch sollten Arbeitgeber diese Möglichkeit in jedem Fall kennen und sich ihrer Rechte im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung bewusst sein.
Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung
Selbstverständlich ist eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber nicht ohne weiteres möglich. Für eine wirksame Beendigung des Arbeitsvertrags müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.
Zunächst einmal muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Das bedeutet, dass nicht davon auszugehen ist, dass sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers und damit dessen Fähigkeit zur Erbringung seiner Arbeitsleistung auf absehbare Zeit verbessert.
Darüber hinaus müssen die Fehlzeiten des Mitarbeiters eine erhebliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen zur Folge haben, was zum Beispiel bei einer anhaltenden Störung der Arbeitsabläufe der Fall sein kann. Davon abgesehen ist es notwendig, dass eine sorgfältige Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt.
Die krankheitsbedingte Kündigung darf nur das letztmögliche Mittel darstellen. Kommen mildere Mittel zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers infrage, sind diese der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzuziehen. Meist ist in diesem Zusammenhang die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements erforderlich.
Kündigung eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers
Eine Krankmeldung schützt Arbeitnehmer grundsätzlich nicht vor einer Kündigung. Sie müssen daher nicht zwingend warten, bis Ihr Mitarbeiter wieder zur Arbeit kommt, sondern können die Kündigung auch aussprechen, während dieser noch krankgeschrieben ist.
Allerdings müssen Sie im Zweifel nachweisen können, dass die Kündigung Ihren Angestellten auch tatsächlich fristgerecht erreicht hat. Die Beauftragung eines Kuriers oder der Versand als Einschreiben ist daher dringend zu empfehlen.
Davon abgesehen ist es im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung meist sinnvoll, das Vorgehen vorab mit einem Anwalt zu besprechen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie die hohen gesetzlichen Anforderungen auch tatsächlich erfüllen und Ihre Kündigung nicht unwirksam ist.
Denn auch wenn Sie mit Sicherheit gute Gründe für Ihren Kündigungswunsch haben, hat Ihr Mitarbeiter selbstverständlich das Recht, vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zu klagen.