Vorlage Kaufvertrag allgemein

Nur mit einem schriftlichen Kaufvertrag, bleiben getroffene Vereinbarungen nachvollziehbar. Tauchen nach dem Kauf Ungereimtheiten auf, bietet ein schriftlicher Vertrag Sicherheit und kann im Falle eines Rechtsstreits als Beweismittel dienen. Dabei gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wie ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen auszusehen hat.
Auch beim Verkauf gebrauchter Gegenstände können Probleme auftreten. Vermeiden können Sie dies mit einem schriftlichen Kaufvertrag. Hier lassen sich die einzelnen Konditionen genau festhalten. Wer sich die Mühe sparen möchte, einen eigenen Kaufvertrag aufzusetzen, der kann sich unter vordrucke.de einfach und bequem eine passende Vorlage herunterladen.

Vorlage anfordern

Beschreibung

Auch wenn es Ihnen vielleicht gar nicht bewusst ist, schließen Sie wahrscheinlich täglich gleich mehrere Kaufverträge ab. Ob beim Bäcker, am Kiosk oder im Supermarkt – jede Mal kommt ein Kaufvertrag zustande.

In diesen Fällen schließen Sie den Kaufvertrag zwar nicht schriftlich, sondern mündlich bzw. durch schlüssiges Handeln, dennoch sind mündlich geschlossene Kaufverträge genauso gültig wie schriftliche. Planen Sie hingegen, einen teureren Artikel zu kaufen oder verkaufen, sollten Sie dies in einem schriftlichen Vertrag festhalten. Doch müssen bei einem Kaufvertrag einige Dinge beachtet werden.

Was ist ein allgemeiner Kaufvertrag?

Nach deutschem Recht ist der Kaufvertrag ein gesetzlich normierter Vertragstyp. Gesetzlich ist er in den §§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch( BGB) geregelt. Es handelt sich um einen zweiseitigen Vertrag mit Verpflichtungen zwischen Käufer und Verkäufer. Bei Schließung des Vertrags ist der Verkäufer zur Übergabe einer Sache verpflichtet – der Käufer muss die Sache annehmen und den dafür vereinbarten Preis zahlen. Beim Kauf sollte die Sache zudem frei von Mängeln sein. Ob Pkw, Möbel, Laptop, Handy, Waschmaschine, Fernseher oder andere gebrauchte Haushaltsgegenstände – auch bei einem Privatverkauf sollten Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen – dies sichert nicht nur den Käufer, sondern auch den Verkäufer ab.

Einen Kaufvertrag aufsetzen

Nur mit einem schriftlichen Kaufvertrag, bleiben getroffene Vereinbarungen nachvollziehbar. Tauchen nach dem Kauf Ungereimtheiten auf, bietet ein schriftlicher Vertrag Sicherheit und kann im Falle eines Rechtsstreits als Beweismittel dienen. Dabei gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wie ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen auszusehen hat. In der Praxis haben sich aber einige Punkte bewährt.

  • Genaue Angabe von Verkäufer und Käufer
  • Genaue Angaben zu Gegenstand, Zustand, Preis und eventuellen Mängeln
  • Versicherung, dass es sich um legal erworbenes Eigentum des Verkäufers handelt
  • Haftungsausschluss
  • Aussage über Zahlungskonditionen
  • Datum, Ort, Unterschriften beider Vertragspartner

Mängelhaftung

Der Verkäufer muss die Ware nicht nur übergeben, sondern muss auch gewährleisten, dass diese frei von Mängeln ist. Das gilt sowohl für Sach- als auch für Rechtsmängel. Ist die Ware zum Beispiel beschädigt und kann nicht wie beabsichtigt genutzt werden, liegt ein Sachmangel vor. Ist der Verkäufer nicht zum Verkauf der Ware berechtigt, weil er nicht der Eigentümer ist, liegt ein Rechtsmangel vor.

Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer von seinen Mängelrechten Gebrauch machen. Dazu zählt vor allem das Recht auf Nacherfüllung. Der Verkäufer muss den Mangel entweder beheben oder eine Ware ohne Mängel als Ersatz anbieten. Je nach Sachlage kann der Käufer auch Schadens- und Aufwandersatz oder eine Kaufpreisminderung fordern, sowie vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelhaftung (Gewährleistung) beträgt dabei zwei Jahre.

Haftungsausschluss

Wird Ware verkauft, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Diese verpflichtet den Verkäufer, für Sachmängel zu haften. Die Gewährleistungsfrist bei Neuware beträgt zwei Jahre, bei gebrauchter Ware kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden. Bei einem Privatverkauf kann die Sachmängelhaftung aber ausgeschlossen werden. Der Haftungsausschluss sollte im Kaufvertrag aber ausdrücklich vermerkt werden.

Vorlage "Vorlage Kaufvertrag allgemein" anfordern