Beschreibung
Ein Auto kaufen bzw. zu verkaufen- ist gerade auf den gängigen Plattformen wie Ebay und Co. eine beliebte Variante, sein Auto schnell und unkompliziert loszuwerden. Oftmals bieten daher private Verkäufer ihre Autos an. Oft jedoch kommt es nach dem Kauf oftmals zu unschönen Auseinandersetzungen, die mitunter sogar vor Gericht enden können, wenn beispielsweise kein Kaufvertrag vorhanden oder dieser fehlerhaft ist. Dabei ist es gar nicht so schwer, einen korrekten Kaufvertrag aufzusetzen oder diesen sogar als Vordruck zu erhalten. Damit wird sowohl für Käufer, als auch Verkäufer sichergestellt, dass der Vertrag “wasserdicht” ist, also nicht einfach so angefochten werden kann. Auf welche Bausteine in einem Vertrag von Privat zu Privat zu achten sind und weitere Tipps, bietet der nachfolgende Text.
Der Kaufvertrag für ein Auto von privat an privat
Vielleicht denkt man oftmals sogar, dass ein Kaufvertrag- gerade von privat zu privat, doch vollkommen übertrieben sei. Ein einfacher Handschlag reicht doch auch, oder nicht? Mitnichten, gerade wenn es sich um ein Auto handelt, welches einen gewissen Wert oder Kaufpreis aufweist. Ein Kaufvertrag schützt rechtlich gesehen beide Seiten- Niemand kann sich aus der Affäre ziehen oder plötzlich behaupten, dieses oder jenes wäre nicht vereinbart worden. Zwar sind auch mündliche Verträge ggf. bindend, aber zum Beispiel ohne Zeugen schwierig, zu beweisen. Daher lohnt sich ein aufgesetzter Vertrag immer. Entweder gibt es bereits Vordrucke oder man setzt den Vertrag selbst auf.
Auf jeden Fall sollten immer folgende Punkte im Vertrag auftauchen:
Name, Anschrift, Geburtsdatum von Verkäufer und Käufer. Beim Käufer empfiehlt es sich zusätzlich, die Personalausweisnummer mit hinzuzufügen. Ebenso mit in den Vertrag hinein sollten die Automarke, die genaue Modellbezeichnung mit Hersteller/Typnummer. Unerlässlich sind zudem: das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Nummer der Zulassungsbescheinigung 2 (dieser ist auch bekannt als Kfz-Brief).
Das Datum der Erstzulassung, die Anzahl der Vorbesitzer (wenn diese bekannt ist), sowie das Datum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) sollten mit in den Vertrag geschrieben werden. Auch der Kilometerstand sollte mit in den Vertrag geschrieben werden. Hier sollte man darauf achten, dass Kilometerstand und Laufleistung identisch sind. Der Kaufpreis für das Auto wird am besten in Ziffern und Worten (fälschungssicher), sowie der jeweiligen Währung im Kaufvertrag vermerkt. Falls Zubehör oder Innenausstattung mitverkauft wurden, sollten diese ebenfalls aufgelistet werden.
Ebenso unabdingbar ist es, frühere Schäden genau aufzulisten und zu dokumentieren. Da das Auto von privat an privat verkauft wird, können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen werden, sofern der Verkäufer alle Schäden dokumentiert und aufgelistet bzw. nichts verschwiegen hat. Im Vertrag von Privat an Privat taucht daher häufig der Satz: “Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”. Auch Sondervereinbarungen, die getroffen wurden, werden im Vertrag festgehalten. Wichtig: unbedingt eine Zusage des Käufers mit in den Vertrag setzen, nämlich, dass gekaufte Auto binnen drei Werktagen umzumelden.
Weitere nützliche Tipps
Als Verkäufer ist man auf der sicheren Seite, wenn man bis zum kompletten Vertragsabschluss- also wenn die komplette Zahlung der Summe bei einem eigegangen ist, danach erst die Zulassungspapiere dem Käufer gibt. Käufer und Verkäufer erhalten je eine unterschriebene Kopie des Kaufvertrages. Nach vollständiger Zahlung sollte der Verkäufer dem Käufer ebenfalls darüber eine Quittung/Kontoauszug zukommen lassen, bzw. selbst Kopien davon aufbewahren. So kann sich am Ende Niemand “herausreden”, dass zum Beispiel keine Zahlungen angekommen seien oder ähnliches.
Wichtig ist zudem, dass der Käufer schriftlich (wie oben bereits angedeutet) im Vertrag zusichert, dass Auto sowie die Versicherung binnen drei Werktagen umzumelden. Geschieht dies nicht und der Käufer ist unter seiner Adresse nicht erreich/ oder auffindbar, kann der Verkäufer haftbar gemacht werden. Da Vorsicht besser als Nachsicht ist, sollte zum Beispiel bei der Vertragsunterzeichnung, aber auch bei einer ggf. Probefahrt oder der Inspizierung des Autos eine weitere Person mit dabei sein, um im Notfall als Zeuge agieren zu können. Werden all diese Tipps beherzigt, steht einem erfolgreichen Verkauf des Autos nichts mehr im Wege und bereitet sowohl dem Verkäufer, als auch dem Käufer selbstverständlich Freude.