Merkblatt 8b – Kurzarbeitergeld (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)

Das Merkblatt Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit gibt Arbeitnehmer/innen Informationen über die finanzielle Hilfe. Dieses Merkblatt wird Arbeitnehmern/innen bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbarem Ereignis beruht, mit Informationen ausgehändigt.
Die Bezugsdauer beträgt sechs Monate und kann durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bei ungewöhnlichen Zuständen auf dem Arbeitsmarkt bis auf 24 Monate verlängert werden.

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Beschreibung

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bemisst sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Kalendermonat. Das ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt.
Das Kurzarbeitergeld wird in zwei verschieden hohen Leistungssätzen als finanzielle Hilfe gezahlt. 67 Prozent erhalten Arbeitnehmer/innen mit mindestens einem Kind und 60 Prozent alle übrigen Arbeitnehmer/innen.

Das steuerfreie Kurzarbeitergeld wird bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt.

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