Beschreibung
Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann es als finanzielle Hilfe Kurzarbeit beantragen. Die Angestellten arbeiten dann weniger oder gar nicht mehr. Sie bekommen anstelle des normalen Gehalts Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Es beträgt 60 % des Nettolohns. Auch Grenzgängern steht diese finanzielle Hilfe zu, wenn sie in Deutschland sozialversichert sind und wenn der Grenzübertritt weiterhin möglich ist. In das Formular müssen im Wesentlichen nur Name, Anschrift und der Verdienst von Antragsteller und Ehepartner eingetragen werden.