Antrag auf Kurzarbeitergeld für Grenzgänger

Im Formular “Antrag auf Kurzarbeitergeld für Grenzgänger” gibt es kein Feld, in das die Lohnsteuerklasse, beispielsweise Lohnsteuerklasse III eingetragen werden kann. Das liegt daran, dass Grenzgänger prinzipiell nur einen Leistungssatz bekommen, der der Lohnsteuerklasse l entspricht. Verdient der Ehepartner jedoch weniger als 40 % des Gesamtarbeitslohns, können die Leistungen nach der günstigeren Lohnsteuerklasse III gezahlt werden.

Vorlage anfordern

Beschreibung

Wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann es als finanzielle Hilfe Kurzarbeit beantragen. Die Angestellten arbeiten dann weniger oder gar nicht mehr. Sie bekommen anstelle des normalen Gehalts Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Es beträgt 60 % des Nettolohns. Auch Grenzgängern steht diese finanzielle Hilfe zu, wenn sie in Deutschland sozialversichert sind und wenn der Grenzübertritt weiterhin möglich ist. In das Formular müssen im Wesentlichen nur Name, Anschrift und der Verdienst von Antragsteller und Ehepartner eingetragen werden.

Vorlage "Antrag auf Kurzarbeitergeld für Grenzgänger" anfordern

Download