Ausfüllhinweise zur Bescheinigung für Insolvenzgeld

Über den Anspruch des Arbeitnehmers auf finanzielle Hilfe durch Insolvenzgeld entscheidet die Agentur für Arbeit aufgrund der Insolvenzgeldbescheinigung. Wird eine Insolvenzgeldbescheinigung nicht richtig oder nicht vollständig ausgefüllt, kann die Agentur für Arbeit Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Agentur für Arbeit gibt Erläuterungen und Hilfe. Lediglich Arbeitnehmer haben Anspruch auf finanzielle Hilfe durch Gewährung von Insolvenzgeld. Der Insolvenzverwalter oder der Arbeitgeber sind zur Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung verpflichtet. Die Insolvenzgeldbescheinigung stellt eine Urkunde dar. Unter der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit ist die vollständige Beendigung der gesamten betrieblichen Betätigung des Arbeitgebers zu verstehen.

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Beschreibung

Lediglich die vollen Entgeltabrechnungszeiträume sind anzugeben, für die noch Arbeitsentgelt aussteht und die vollständig oder zum Teil in den Insolvenzgeld-Zeitraum fallen. Für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum ist der Gesamtbetrag des Brutto-Arbeitsentgelts einzutragen. Dem Brutto-Arbeitsentgelt sind alle Ansprüche zuzurechnen, die der Arbeitnehmer aus dem Beschäftigungsverhältnis als Gegenleistung für die von ihm verrichtete Arbeit oder als Ersatz der ihm bei Erbringung des Arbeitspensums entstandenen Aufwendungen zu verlangen hat.
Arbeitsrechtlich entstandene Jahressondervergütungen dürfen lediglich mit dem Anteil bescheinigt werden, den der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich für den Insolvenz-Zeitraum einfordern kann.
Die für die Lohnabrechnungsstelle des Arbeitgebers verantwortliche Agentur für Arbeit gibt in Zweifelsfällen Erläuterungen und Hilfe.

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