Beschreibung
Das Kurzarbeitergeld beziehungsweise Transferkurzarbeitergeld kann nur ausgezahlt werden, wenn die Mindesterfordernisse erfüllt sind. Danach muss im entsprechenden Kalendermonat wenigstens ein Drittel der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen von einem Lohnausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betroffen sein.
Informationen für Arbeitgeber sind beim Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 555520 erhältlich. Außerdem enthält das Arbeitgebermagazin Faktor A der Bundesagentur für Arbeit Informationen für Arbeitgeber zu diesem Thema.