Hinweise zum Antragsverfahren bei Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld

Der Antrag auf finanzielle Hilfe durch Kurzarbeitergeld beziehungsweise Transferkurzarbeitergeld besteht aus dem Leistungsantrag und der Abrechnungsliste. Beide Vordrucke für die finanzielle Hilfe sind in einfacher Ausfertigung vom Arbeitgeber unter Beifügung der Stellungnahme der Betriebsvertretung innerhalb einer Ausschlusszeitspanne von drei Monaten bei der im Anerkennungsbescheid angegebenen Agentur für Arbeit zu stellen.
Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld beziehungsweise Transferkurzarbeitergeld kostenlos zu errechnen und auszuzahlen.

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Beschreibung

Das Kurzarbeitergeld beziehungsweise Transferkurzarbeitergeld kann nur ausgezahlt werden, wenn die Mindesterfordernisse erfüllt sind. Danach muss im entsprechenden Kalendermonat wenigstens ein Drittel der im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen von einem Lohnausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts betroffen sein.
Informationen für Arbeitgeber sind beim Arbeitgeber-Service unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 555520 erhältlich. Außerdem enthält das Arbeitgebermagazin Faktor A der Bundesagentur für Arbeit Informationen für Arbeitgeber zu diesem Thema.

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