Zusatzblatt für Gesellschafter und Geschäftsführer zum Antrag auf Insolvenzgeld

Die Agentur für Arbeit muss im Zusatzblatt zum Antrag auf Insolvenzgeld als finanzielle Hilfe prüfen, ob Gesellschafter(in)/Geschäftsführer(in) einer GmbH/einer haftungsbeschränkten UG als Arbeitnehmer(in) versicherungspflichtig berufstätig waren. Dafür werden nähere Angaben zur Beschäftigung benötigt.

Dafür ist das Zusatzblatt zum Antrag auf Insolvenzgeld beizufügen.
Für finanzielle Hilfe ist der versicherungsrechtliche Status durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund festzustellen.

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Beschreibung

Im Formular sind zunächst allgemeine Angaben zur Beschäftigung zu machen. Dazu gehören folgende Fragen: Überstieg das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Tätigkeit 450 EUR? Wurde außerdem eine Beschäftigung nach beamtenrechtlichen Vorschriften ausgeübt? Wurden während der Beschäftigung Renten oder Beihilfen bezogen?

Wurde bereits durch eine Krankenkasse/Rentenversicherungsträger festgestellt, dass eine selbständige Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt?

Wurde schon vor der aktuellen Beschäftigung eine abhängige Tätigkeit bei dieser Auftraggeberin/diesem Austraggeber ausgeübt?
Schließlich sind noch Fakten zur Beschäftigung als Gesellschafter(in)/Geschäftsführer(in) einer GmbH im Formular anzugeben.

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