Beschreibung
Diese Zusage hängt nach § 170 Abs. 4 Satz 2 SGB III von der günstigen Prognose der Agentur für Arbeit über den beträchtlichen Erhalt von Arbeitsstellen durch einen Sanierungsversuch ab. Die Zustimmung für finanzielle Hilfe wird erteilt, wenn mit überwiegendem Anschein ein signifikanter Teil der Arbeitsstellen erhalten bleibt.
Der Antrag auf Zustimmung zur Vorfinanzierung umfasst Angaben zum Beantragendem/vorläufigen Insolvenzverwalter(in), zu Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Betrieb sowie zur Vorfinanzierung. Dem Formular ist eine Namensliste der Beschäftigten, deren Arbeitsentgelte vorfinanziert werden sollen, beizufügen.