Antrag auf Zustimmung zur Vorfinanzierung

Das Formular zum Antrag auf Zahlung von Insolvenzgeld als finanzielle Hilfe kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung des Gesuchs mangels Masse gestellt werden. Zur Überbrückung der Zwischenzeit bis zur Antragstellung kann das Insolvenzgeld durch einen Dritten vorfinanziert werden. Der finanzierende Dritte kann die Lohnforderungen, für die ein Anspruch auf Zahlung des Insolvenzgeldes besteht, abkaufen und die Forderungen an sich abtreten lassen.

Der Antrag auf Zustimmung zur Vorfinanzierung ist nur rechtskräftig, wenn ernsthafte Bemühungen zur Sanierung unternommen werden.
Grundsätzlich muss die Agentur für Arbeit der Abtretung oder Beleihung der Lohnansprüche zustimmen.

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Beschreibung

Diese Zusage hängt nach § 170 Abs. 4 Satz 2 SGB III von der günstigen Prognose der Agentur für Arbeit über den beträchtlichen Erhalt von Arbeitsstellen durch einen Sanierungsversuch ab. Die Zustimmung für finanzielle Hilfe wird erteilt, wenn mit überwiegendem Anschein ein signifikanter Teil der Arbeitsstellen erhalten bleibt.

Der Antrag auf Zustimmung zur Vorfinanzierung umfasst Angaben zum Beantragendem/vorläufigen Insolvenzverwalter(in), zu Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Betrieb sowie zur Vorfinanzierung. Dem Formular ist eine Namensliste der Beschäftigten, deren Arbeitsentgelte vorfinanziert werden sollen, beizufügen.

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