Kurz-Antrag auf Kurzarbeitergeld – Arbeitsausfall durch Corona-Virus

Aufgrund der weiter anhaltenden Krise, die wegen des Corona Virus vorherrscht, können Unternehmen um Finanzielle Hilfe ansuchen. Es gilt momentan jedem weiteren Arbeitsausfall vorzubeugen. Eine Maßnahme dafür ist die, vom Staat unterstützte, Form der Kurzarbeit.

Hierzu muss das Unternehmen über das Formular für Arbeitgeber, einen Kurzantrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Mit enthalten ist ebenso die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei einem Arbeitsausfall durch das Corona Virus.

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Es wird eindringlich davor gewarnt, die vom Staat zur Verfügung gestellte Finanzielle Hilfe zu veruntreuen.

Deshalb unterliegt die Verwendung von Kurzarbeitergeld (KUG) strengen Auflagen, welche im Formular für Arbeitgeber nachzulesen sind.
So muss das Unternehmen z. B. angeben, dass bereits Maßnahmen, wie das verbrauchen von allen verwertbaren Resturlaubsbeständen und Arbeitszeitguthaben, zur Vermeidung von Kurzarbeit getroffen wurden.

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