Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes – Auszubildende bis 325 € brutto

Auch für Auszubildende mit einem Gehalt bis zu 325 EUR brutto kann der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld als Finanzielle Hilfe beantragen, um Kündigungen aufgrund von Arbeitsausfällen zu vermeiden. Das Besondere bei Auszubildenden mit einem Gehalt bis zu 335 EUR ist, dass sie keine Sozialversicherungsbeiträge tragen müssen. Es gelten aber die allgemeinen Informationen zum Kurzarbeitergeld entsprechend. Auch für diese Personengruppe gibt es eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes, nach der das Soll-Entgelt und das Ist-Entgelt verglichen werden muss.

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Beschreibung

Auch Auszubildende werden je nachdem, ob sie Kinder haben oder nicht, in Leistungssatz 1 oder Leistungssatz 2 eingruppiert. Aus dem Leistungssatz und der Steuerklasse berechnet sich dann die Finanzielle Hilfe.
Weitere Informationen und die Tabelle zur Berechnung finden Sie unter dem angegebenen Link.

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