Steuererklärung 2020: was ändert sich in Bayern
Aufgrund der Entwicklungen in Verbindung mit der Corona-Krise wurden Veränderungen in Bezug auf die Abgabe der Steuererklärung vorgenommen, welche inhaltliche und formelle Aspekte betroffen haben. Für das Bundesland Bayern werden die Änderungen im folgenden Artikel erläutert.
Üblicherweise ist die Frist zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung der 31. Juli des Folgejahres. Durch die veränderten Rahmenbedingungen wurde die Frist für das Jahr 2020 auf den 31.10.2021 verschoben. Somit kam es zu einer Verlängerung der Frist um drei Monate, um den Steuerpflichtigen mehr Flexibilität zur Wahrung der Frist einzuräumen. Insofern die Erstellung der Steuererklärung durch eine Steuerkanzlei realisiert wurde, wurde die Frist ebenfalls um drei Monate auf den 31.05.2022 angepasst.
Welche inhaltlichen Anpassungen sind für die Steuererklärung 2020 in Bayern relevant?
Durch den Lockdown gab es im Jahr 2020 einen höheren Anteil an Steuerpflichtigen, welche mit Kurzarbeitergeld vergütet wurden. Mit dieser Lohnersatzleistung war jeder Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, insofern der jährliche Betrag 410 Euro übersteigt.
Neben den Anpassungen sind die folgenden inhaltlichen Anpassungen wichtig zu wissen:
- Der Grundfreibetrag in Bezug auf das jährliche Bruttoeinkommen hat sich von 9.168 Euro auf 9.408 Euro erhöht. Somit greift die Pflicht zur Zahlung von Steuern erst ab dem neu fixierten, höheren jährlichen Bruttoeinkommen und senkt die Steuerlast. Weiterhin erhöhte sich derFreibetrag pro Kind und Jahr um 192 Euro auf 7.812 Euro.
- Die erhöhte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche Ihre Arbeit aus dem Homeoffice realisierten, führte zu der Einführung der Homeofficepauschale. Diese Pauschale von 5 Euro pro Tag konnte bis zu einer Obergrenze von 600 Euro pro Jahr geltend gemacht werden und als Werbungskosten und das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
- Die Anpassung der Umzugspauschale um 9 Euro auf 820 Euro pro Jahr.
- Die Anhebung der Verpflegungskostenpauschale für jeden Tag einer Auswärtstätigkeit von mehr als 8 Stunden auf 14 Euro.
2020 - Bayern
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