Steuererklärung 2020: was ändert sich in Berlin
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie gab es im Jahr 2020 bzgl. der Steuererklärung für Berlin einige Änderungen. Die wesentlichen Änderungen können Sie dem folgenden Artikel entnehmen.
Welche Änderungen gibt es bzgl. der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 in Berlin?
Regulär ist die Abgabe der Steuererklärung immer bis zu dem 31.07. des folgenden Jahres erforderlich. Somit wäre die Abgabefrist für die Steuererklärung des Jahres 2020 der 31.05.2021. Durch die Corona-Pandemie haben sich die Finanzämter und die Bundesregierung auf eine Fristverlängerung von drei Monaten geeinigt. Somit kann die Abgabe bis zu dem 31.10.2021 fristgerecht realisiert werden. Insofern einer Steuerkanzlei bei der Erstellung der Steuererklärung mitwirkt, kam es ebenfalls zu einer Fristverlängerung von drei Monaten, soass eine Abgabe bis zu dem 31.05.2022 erfolgen kann.
Welche weiteren Änderungen in Bezug auf die Steuererklärung 2020 sind zu berücksichtigen?
Aufgrund des Lockdowns und den wirtschaftlichen Gegebenheiten in vielen Segmenten gab es im Jahr 2020 eine deutlich höhere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Form von Kurzarbeitergeld vergütet wurden. Die auch als Lohnersatzleistung bezeichnete, überbrückende staatliche Unterstützung macht die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich, insofern der erhaltene Betrag höher als 410 Euro im Jahr ist.
Ergänzend zu den Anpassungen in Bezug auf die Fristen und den Parametern durch die Corona-Entwicklung, kam es weiterhin zu den folgenden inhaltlichen Anpassungen:
- der Grundfreibetrag wurde von 9.168 Euro auf 9.408 Euro erhöht. Somit greift die Steuerpflicht erst ab einem höheren Jahresbruttoeinkommen und reduziert die Steuerlast Ergänzend dazu wurde der Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 7.812 Euro im Jahr angepasst.
- vermehrte Homeofficearbeiten führt zu der Einführung der Pauschale für die Arbeit von zu Hause aus. Mit dieser signifikanten Änderung des Arbeitsalltages im vielen Bereichen wurde eine grundsätzliche Pauschale von 5 Euro pro Tag bis zu einer Jahressumme von 600 Euro eingeführt. Diese Kosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden und das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
- die Anpassung der Pauschale für einen Umzug auf eine Summe von 820 Euro
- die Erhöhung der Verpflegungskostenpauschale pro Tag Auswärtstätigkeit mit mehr als 8 Stunden von 12 auf 14 Euro erhöht.
2020 - Berlin
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