Steuererklärung 2020: was ändert sich in Brandenburg
Für die Abgabe der Steuererklärung kam es insbesondere durch die Corona-Pandemie zu Anpassungen in Bezug auf den Inhalt sowie die Fristen. In dem folgenden Artikel erfahren Sie die wesentlichen Informationen für die Steuererklärung 2020.
Fristanpassung für die Abgabe der Steuererklärung 2020 in Brandenburg:
Die reguläre Abgabefrist zum 31. Juli des Folgejahres als Stichtag ist aufgrund der Corona-Pandemie auf den 31. Oktober 2021 angepasst worden. Insofern die Steuererklärung von einem Steuerbüro realisiert wird, kam es zu einer Fristverschiebung von ebenfalls drei Monaten auf den 31.05.2022.
Welche Änderungen sind weiterhin für 2020 in Brandenburg zu beachten?
Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen kam es in Brandenburg zu einer vermehrten Auszahlung der Löhne und Gehälter in Form von Kurzarbeitergeld. Durch diese Lohnersatzleistung ist jeder Bezieher dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn der gezahlte Betrag 410 Euro per Anno übersteigt. Damit gibt es im Vergleich zu den Vorjahren eine höhere Anzahl an Personen, welche verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.
Weiterhin kam es einer Erhöhung des Grundfreibetrages von 9.168 Euro auf 9.408 Euro im Jahr 2020. Damit ist das steuerfreie Bruttoeinkommen deutlich höher, als im Vorjahr. Ergänzend dazu hat sich der Freibetrag pro Kind um 192 Euro auf 7.812 Euro per Anno erhöht.
Durch die vermehrte Tätigkeit im Homeoffice wurde eine Pauschale für die Tätigkeitsform eingeführt. Somit kann pro Arbeitstag, welcher ausschließlich im Homeoffice verbracht wurde ein Pauschale von fünf Euro als Werbungskosten bis zu einer Höhe von 600 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang greift jedoch ausschließlich die Pauschale für das Homeoffice. Somit können keine weiteren Werbungskosten wie zum Beispiel die Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden, die mit einer Fahrt in das Büro bzw. an die Dienststelle in Verbindung stehen.
Zudem wurde die Umzugskostenpauschale von 811 auf 820 Euro erhöht. Weiterhin hat sich die Verpflegungskostenpauschale von 12 auf 14 Euro pro Tag bei einer Auswärtstätigkeit von mehr als acht Stunden erhöht.
2020 - Brandenburg
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