Steuererklärung 2020: was ändert sich in Hamburg
In jedem Jahr ändern sich einige inhaltliche Aspekte im Zusammenhang mit der Steuererklärung. Durch die Corona-Krise gibt es für den Abrechnungszeitraum des Jahres 2020 einige Anpassungen, welche es zu beachten gilt. In dem folgenden Beitrag erläutern wir die wichtigsten Änderungen für alle Steuerpflichtigen in Hamburg.
Bis wann kann Steuererklärung für das Jahr 2020 in Hamburg termingerecht eingereicht werden?
Regulär hat die Abgabe der Steuererklärung bis zu dem 31. Juli des folgenden Jahres bei dem Finanzamt Hamburg zu erfolgen. Aufgrund der unerwarteten gesamtwirtschaftlichen Umstände in Verbindung mit dem Corona-Virus wurde die Abgabefrist um drei Monate verlängert, sodass eine Einreichung bis zu dem 31. Oktober 2021 als termingerecht gilt. Bei der professionellen Erstellung der Steuererklärung 2020, bspw. durch eine Steuerkanzlei, ist die fristgerechte Abgabe bis zu dem 31. Mai 2022 möglich, sodass auch in dieser Konstellation eine Fristverlängerung von drei Monaten gewährt wurde.
Was hat sich weiterhin bei der Steuererklärung 2020 geändert?
Im Rahmen des Lockdowns in der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kurzarbeitergeldbezug im Jahr 2020 erhöht. Da es sich in diesem Fall um eine Lohnersatzleistung handelt, ist jede Person mit Einnahmen aus dem Kurzarbeitergeld über 410 Euro per Anno verpflichtet, Steuererklärung zu erstellen und bei dem Finanzamt Hamburg einzureichen. Durch die Gegebenheiten hat sich die Anzahl der Personen, welche eine Steuererklärung erstellen müssen für das Jahr 2020 deutlich gesteigert.
Folgende weitere Anpassungen sind zu beachten:
- Die Erhöhung des Grundfreibetrages für das Jahresbruttoeinkommen auf 9.408 Euro.
2. Die Erhöhung des Kinderfreibetrages pro Kind um 192 Euro.
3. Die Einführung einer Homeofficepauschale als Werbungskosten. Dabei können täglich fünf Euro angesetzt werden und diese als Werbekosten geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag liegt bei 600 Euro per Anno.
4. Die Steigerung der Pauschale für einen Umzug auf 820 Euro.
5. Die Erhöhung der Verpflegungskostenpauschale bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden auf 14 Euro.
2020 - Hamburg
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