Steuererklärung 2020: was ändert sich in Hessen
Welche steuerlichen Veränderungen gibt es in Hessen?
Kurzarbeitergeld
Durch die Pandemie mussten viele Bürgerinnen und Bürger aus Hessen in Kurzarbeit wechseln. Kurzarbeitergeld ist gesetzlich von der Steuer befreit. Allerdings werden die Zahlungen dennoch für die Berechnung des persönlichen Steuersatzes herangezogen.
Um demnach eine hohe Nachzahlung an Steuern zu vermeiden, ist es möglich Vorauszahlungen zu leisten, die dann mit den festgesetzten Steuern verrechnet werden.
Das Land Hessen erlaubt ebenfalls auch eine rückwirkende Zahlung für das Jahr 2020.
Steuerfreier Corona-Zuschuss möglich
Wenn Unternehmen ihren Arbeitnehmern einen Corona Bonus gewähren, unabhängig davon, ob dieser als Barlohn oder Sachlohn erfolgt, ist dieser bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR steuerfrei. Der Zuwendungszeitraum gilt dabei vom 01.03.2020 bis Juni 2021. Der Geld- oder Sachbonus muss jedoch zusätzlich zum Gehalt vom Unternehmen an den Arbeitgeber ausgezahlt worden sein.
Erhöhter Verlustrücktrag
Sowohl für das Jahr 2020 als auch für das Jahr 2021 ist der Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro erhöht worden. Bei Zusammenveranlagungen beträgt der Verlustrücktrag 20 Millionen Euro.
Gesenkte Umsatzsteuer für Gastronomiebetriebe
Durch die Pandemie wurden Gastronomiebetriebe in Folge der langen Schließungen hart getroffen. Deswegen ist der fällige Umsatzsteuersatz bis zum 01.01.2023 von 19% auf 7% gesenkt worden. Allerdings ist die Ausgabe von Getränken von dieser Regelung ausgenommen. Der Beginn des Abrechnungszeitraumes ist dabei der 30.06.2020.
Verlängerte Abgabefristen
Aufgrund der Corona-Pandemie, die zu einer Ausnahmesituation geführt hat, sind die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate verlängert worden.
Neben der verlängerten Abgabefrist bieten die Finanzämter in Hessen auch die Möglichkeit, eine Stundung der zu entrichtenden Steuern vorzunehmen. Hier gilt als längstmögliche Zahlungsfrist der 31.12.2021.
Zinsfreie Stundung möglich
Wer durch die Pandemie in seiner wirtschaftlichen Lage nachweislich negativ beeinträchtigt wurde, hat die Möglichkeit beim zuständigen Finanzamt einen Antrag zwecks Stundung der fälligen Steuern zu stellen. Hierbei werden die Beträge zinsfrei gestundet. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Lohn- und Kapitalertragssteuer.
Die Möglichkeit der Stundung besteht ebenfalls bei Unternehmen, die ihre Gewerbesteuer stunden möchten.
2020 - Hessen
Einkommenssteuer
ESt 1 A | Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige |
ESt 1 C | Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige |